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E-Scooter-Unfall in Köln: 13-Jähriger und Familie müssen 11.500 Euro zahlen
2. November 2026

13-Jähriger fährt mit E-Scooter zu nah an Seniorin vorbei: Nach schwerem Sturz muss die Familie jetzt 11.500 Euro Schmerzensgeld zahlen, Urteil rechtskräftig.

Teure Fahrt auf dem Gehweg

Ein E-Scooter, ein Gehweg und ein Moment der Unachtsamkeit – das hatte für eine Familie aus Köln richtig teure Folgen. Ein damals 13-Jähriger ist im August 2024 mit einem E-Scooter zu nah an einer 86-jährigen Seniorin vorbeigefahren. Die Frau stürzte dabei schwer. Jetzt steht fest: Der Junge und seine Eltern müssen gemeinsam 11.500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Köln hervor, über die t-online berichtet.

Was genau passiert ist

Auf dem Trittbrett des E-Scooters saß laut Gericht auch die achtjährige Schwester des Jungen mit. Als die beiden zu dicht an der Seniorin vorbeifuhren, kam die Frau zu Fall. Wie Express berichtet, hatte der 13-Jährige vor Gericht selbst geschildert, dass sich die Rentnerin plötzlich umgesehen habe, sich erschreckt habe und dann gestürzt sei – eine Berührung habe es dafür gar nicht gebraucht.

Die Folgen für die Seniorin waren heftig: Nach Angaben des Landgerichts erlitt sie mehrere Brüche des Beckenrings und musste fast zwei Monate lang stationär behandelt werden. Express ergänzt, dass sie zusätzlich eine Stand- und Gangschwäche sowie ein Schmerzsyndrom in Beinen und Becken davontrug und in die Pflegestufe 2 hochgestuft wurde. Bis heute leidet sie unter Schmerzen und ist in physiotherapeutischer Behandlung.

Gericht: Berührung war gar nicht entscheidend

Im Verfahren ging es auch darum, ob der E-Scooter die Frau überhaupt berührt hatte – der Junge und seine Eltern bestritten das. Das Landgericht Köln stellte aber klar: Rechtlich spielt das keine Rolle. Es reicht, dass das Fahrverhalten des Jungen den Sturz ausgelöst hat.

Dazu kamen gleich mehrere Regelverstöße: Mit 13 Jahren war der Junge schlicht zu jung, um überhaupt einen E-Scooter zu fahren – erlaubt ist das laut Gericht erst ab 14. Außerdem hätte er gar nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, und auch seine Schwester hätte nicht mit auf dem Trittbrett stehen dürfen.

Auch die Eltern haften

Nicht nur der Junge, auch seine Eltern mussten zahlen. Laut Gericht konnten sie nicht nachweisen, ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen zu sein. Hinzu kommt: Die Mutter war Halterin des E-Scooters und hatte laut Express zugelassen, dass das Gefährt im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wurde, obwohl es noch keine gültige Versicherungsplakette hatte und nicht haftpflichtversichert war.

Berufung zurückgezogen

Die Seniorin hatte ursprünglich mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Das Landgericht Köln sprach ihr mit Urteil vom 5. November 2025 schließlich 11.500 Euro zu. Die Familie wollte das zunächst nicht akzeptieren und ging in Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln. Wie Express berichtet, wiesen die Richter dort im April 2026 darauf hin, dass die Berufung nach damaligem Stand keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin zog die Familie ihre Berufung zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Ein Fall mit Signalwirkung

Der Fall zeigt, wie schnell aus einer kurzen Unachtsamkeit auf dem Gehweg eine ernste rechtliche und finanzielle Angelegenheit werden kann – gerade wenn Minderjährige am Steuer eines E-Scooters sitzen, ohne das gesetzliche Mindestalter zu erreichen. Für Eltern bedeutet das Urteil vor allem eins: Wer seinem Kind Zugang zu einem E-Scooter verschafft, sollte genau hinschauen, ob Alter, Versicherung und Fahrregeln eingehalten werden.

Quellen


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