Im Grenzgebiet Gronau-Enschede hat der Zoll zwei 20-Jährige mit 700 Gramm Cannabis im Gepäck erwischt. Jetzt laufen Strafverfahren gegen beide.
Im Grenzgebiet zwischen Gronau und Enschede ist dem Zoll ein echter Fang gelungen: Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Münster stoppten vergangenen Mittwoch ein Fahrzeug, das aus den Niederlanden einreiste – und machten dabei eine ziemlich eindeutige Entdeckung.1
Schon beim ersten Gespräch lief etwas schief für das Duo im Fahrzeug: Fahrerin und Beifahrer – beide 20 Jahre alt – machten unterschiedliche Angaben zu Zweck und Route ihrer Fahrt. Das reichte den Zöllnern, um die beiden getrennt zu befragen.1
Während der Befragung fiel noch etwas auf: Der Beifahrer wirkte extrem nervös und klammerte einen Rucksack fest zwischen seinen Beinen. Spoiler: Das war keine gute Idee.1
Bei der anschließenden Durchsuchung des Rucksacks wurde der Zoll fündig – und zwar richtig. Darin steckte eine Tüte aus einem niederländischen Supermarkt mit insgesamt fünf Klemmverschlusstüten. Inhalt: knapp 600 Gramm Marihuana. Dazu kam noch ein Haschischblock mit einem Gewicht von 100 Gramm. Macht zusammen rund 700 Gramm Cannabis – deutlich mehr als die erlaubte Menge.1
Noch dazu hatten zwei hinzugezogene Zöllner die beiden PKW-Insassen kurz zuvor an einem Fußweg in die Niederlande beobachtet. Das passte dann natürlich alles sehr gut zusammen.1
Der Zoll leitete daraufhin Strafverfahren ein: gegen den Beifahrer wegen des Verdachts der Einfuhr von Cannabisprodukten in nicht geringer Menge, und gegen die Fahrerin wegen des Verdachts der Beihilfe. Danach durften beide ihre Fahrt fortsetzen – allerdings ohne das brisante Gepäck.1
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt in Essen mit Dienstsitz Nordhorn übernommen. Der Fall zeigt mal wieder: Wer denkt, er kommt mit einem vollgepackten Rucksack einfach so über die Grenze, hat die Rechnung ohne den Zoll gemacht.1
Auch wenn Cannabis in Deutschland mittlerweile in bestimmten Mengen für Erwachsene erlaubt ist – die Einfuhr aus dem Ausland ist eine ganz andere Sache. Wer Cannabisprodukte über die Grenze schmuggelt, riskiert ein ernstes Strafverfahren. „Nicht geringe Menge“ ist dabei ein entscheidender Begriff im deutschen Recht, der die Schwere des Vergehens maßgeblich beeinflusst.1
Dieser Fall aus dem Grenzgebiet Gronau-Enschede macht deutlich, wie aufmerksam die Zollbeamten im Einsatz sind. Widersprüchliche Aussagen, nervöses Verhalten, ein verdächtig festgehaltener Rucksack – all das reichte, um einen Drogenfund von 700 Gramm sicherzustellen. Für die beiden 20-Jährigen hat die Fahrt damit eine sehr unangenehme rechtliche Wendung genommen.1
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!