Am Dienstag kontrollierte die Bundespolizei auf der A61 mehrere Fahrzeugführer und stellte teils erhebliche Rechtsverstöße fest.
Am Dienstagvormittag, 26. November 2025, führte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 61 umfassende Fahrzeugkontrollen durch.
Bei der Kontrolle eines 24-jährigen Mannes aus Bulgarien, der als Fahrer eines bulgarisch zugelassenen Fahrzeugs unterwegs war, stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vorlag. Der Mann wurde verhaftet und vorläufig in das Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Dort beglich er eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro, um einer drohenden Haftstrafe zu entgehen.
Im weiteren Verlauf der Kontrollen wurde ein 38-jähriger Rumäne festgestellt, der an einem Grenzübergang in die Bundesrepublik einreiste. Er legte einen gefälschten litauischen Führerschein vor und hatte zudem keine gültige Fahrerlaubnis. Während er die Weiterreise antrat, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Ein weiterer Kontrolleur, ein 23-jähriger Deutscher, wurde auf der Bundesautobahn 57 an der Anschlussstelle Kleve überprüft. Auch hier wurde festgestellt, dass ein internationaler Haftbefehl zur Aufenthaltsermittlung wegen Betrugs- und Fälschungsdelikten vorlag. Zudem fanden die Beamten ein Einhandmesser sowie eine Patrone im Kaliber .357 bei ihm. Auch dieser Mann durfte nach Abschluss der Maßnahmen weiterreisen.
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