Foto wurde mit
KI generiert
Gemeinsame Kontrolle von Polizei und Ordnungsamt in Lüdenscheid
21. April 2026

Polizei und Ordnungsamt führen Schwerpunktkontrolle in der Innenstadt durch. Zahlreiche Verstöße festgestellt.

Kontrollen in der Innenstadt

Am gestrigen Tag kontrollierten Polizeibeamtinnen und -beamte zusammen mit dem Ordnungsamt in der Innenstadt von Lüdenscheid. Die Maßnahme fand zwischen 10 und 18 Uhr statt und hatte den Fokus auf E-Scooter und Radfahrer in der Fußgängerzone, insbesondere rund um die Wilhelmstraße, den Sternplatz, den Rathausplatz sowie die Knapper Straße.

Insgesamt wurden 17 Rad- und E-Scooter-Fahrer, die schneller als Schrittgeschwindigkeit unterwegs waren, mit einem Verwarngeld belegt. Sechs weitere Personen fuhren trotz des Durchfahrtsverbots durch die Fußgängerzone.

Bei Kontrollen an der Knapper Straße wurden vier Gurtverstöße sowie ein Handyverstoß bei Autofahrern festgestellt. Zusätzlich konnten elf weitere kleinere Verkehrsverstöße durch Pkw- und Zweiradfahrer geahndet werden.

Drei Fahrer müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen: Ein Lieferant, der eine ausländische Fahrerlaubnis vorlegte, obwohl er bereits seit vielen Jahren in Deutschland lebt, wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Ein E-Scooter-Fahrer war ohne Versicherungsschutz unterwegs, was Anzeigen gegen ihn und den Halter des Scooters zur Folge hatte. Zudem wurde ein Autofahrer gestoppt, der mutmaßlich unter dem Einfluss von Drogen stand; ein Vortest fiel positiv aus und ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe.

Diskutiere mit!
Anonym und ganz ohne Anmeldezwang!
Alle Kommentare werden von unserer Redaktion im Vorfeld geprüft.
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2026 The Radio Group Holding GmbH

Newsletter

Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven! 

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.