Ein Reisender musste am Dortmunder Hauptbahnhof 712 Euro zahlen, um seinen Haftbefehl abzuarbeiten und seine Tasche abzuholen.
Am Morgen des 3. Septembers meldete sich ein Reisender bei der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof und berichtete von seiner vergessenen Umhängetasche. Diese konnte schnell gefunden und zur Dienststelle gebracht werden.
Der 23-Jährige erschien zur Abholung der Tasche. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn Fahndungsausschreibungen vorlagen. Das Amtsgericht Dortmund hatte ihn im Januar 2024 und im Februar desselben Jahres zu Geldstrafen verurteilt, die alternativ zur Freiheitsstrafe ausgesetzt werden konnten.
Im Zuge der Festnahme wurde dem Mann ein Gesamtbetrag von 712 Euro inklusive der Kosten mitgeteilt. Nach mehreren Telefonaten war er in der Lage, den Betrag aufzubringen und konnte die Dienststelle nach der Zahlung der Geldstrafe wieder verlassen.
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