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Illegales Angeln im Teich und Kanal endet mit Strafverfahren
6. Juli 2026

Zwei Fälle von Fischwilderei in Gelsenkirchen führen zu Ermittlungen und Strafverfahren.

Illegales Angeln führt zu Polizeieinsatz

In Gelsenkirchen kam es am Sonntag, den 5. Juli 2026, zu zwei Vorfällen von Fischwilderei, die die Polizei in Alarmbereitschaft versetzten. Der erste Vorfall ereignete sich in der Nacht gegen 2:50 Uhr im Bulmker Park an der Hohenzollernstraße. Dort wurden zwei Männer beim Angeln erwischt. Bei der Flucht auf Fahrrädern hinterließen die beiden am Ufer des Teiches eine selbstgebastelte Reuse sowie drei tote Fische.

Am Abend des gleichen Tages, gegen 21:35 Uhr, meldete ein Zeuge, dass sich drei Personen am Rhein-Herne-Kanal in Schalke-Nord, Höhe Kurt-Schumacher-Straße, zum Angeln aufgehalten hatten. Diese konnten ebenfalls von der Polizei beobachtet werden. Auch hier flüchteten die Beteiligten bei Erblicken der Beamten, wurden jedoch auf der Berliner Brücke nach kurzer Verfolgung gestellt. Unter den dreien befand sich ein 64-Jähriger, der bereits in der Nacht beim illegalen Angeln aufgefallen war. Da keiner der Männer über eine gültige Angelerlaubnis verfügte, wurde gegen alle ein Strafverfahren eingeleitet. Die mitgeführten Angelgeräte wurden sichergestellt, um weitere Straftaten zu verhindern. Die Ermittlungen zu einem flüchtigen Komplizen dauern an.

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