Die Polizei Gütersloh setzt verstärkt auf den Jugendschutz während der Karnevalstage 2026.
Die Polizei Gütersloh wird an den Karnevalstagen 2026 besondere Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen umsetzen. Neben verstärkten Alkoholkontrollen steht der Jugendschutz im Fokus der Einsätze. In den Hochburgen des Karnevals werden die Beamten gezielt gegen Alkoholmissbrauch bei jungen Menschen vorgehen.
Erfahrungen aus vergangenen Jahren zeigen, dass Jugendliche häufig hochprozentige Mischgetränke zu diesen Veranstaltungen mitbringen und dabei Altersgrenzen oft ignorieren. Die Polizei plant, im Vorfeld der Veranstaltungen aktiv mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und Kontrollen durchzuführen, um einen möglichen Alkoholmissbrauch bereits im Ansatz zu verhindern.
Es wird darauf hingewiesen, dass Branntwein und branntweinhaltige Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen, ebenso darf deren Verzehr nicht gestattet werden. Für Bier, Wein und Sekt gilt eine Altersgrenze von 16 Jahren. Ordnungswidrig handeln sowohl Verkäufer als auch Erwachsene, die den Verzehr in ihrer Gegenwart dulden.
Die Polizei empfiehlt Verkäufern, die Altersgrenzen genau zu beachten und bei jungen Menschen Personalausweise zur Verifizierung der Altersangabe einzufordern. Verstöße werden konsequent geahndet. Karnevalvereine unterstützen die präventiven Maßnahmen der Polizei und rufen alle Mitglieder zu verantwortungsvollem Verhalten auf.
Die Polizei Gütersloh wird an den Karnevalstagen rund um die Uhr im Einsatz sein und steht für Fragen jederzeit zur Verfügung.
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