Ein tödlicher Raser-Unfall auf der A59 in Duisburg führt zu Mordanklage gegen einen 33-Jährigen.
Ein schwerer Verkehrsunfall auf der A59 bei Duisburg hat am Karfreitag zwei Menschenleben gefordert und die Justiz in Aufruhr versetzt. Ein 33-jähriger Mann wird beschuldigt, mit einer Geschwindigkeit von bis zu 230 Stundenkilometern einen Kleinwagen gerammt zu haben. Die beiden Insassen, ein 43-jähriger Mann und dessen 80-jährige Mutter, starben noch an der Unfallstelle.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen zweifachen Mordes gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher erhoben. Der Mann, der bei dem Aufprall selbst schwer verletzt wurde, soll zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Führerschein besessen haben, da dieser ihm zuvor wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss entzogen wurde. Laut der Staatsanwaltschaft Duisburg war der Angeklagte bereits aufgrund zahlreicher vorheriger Straftaten, darunter auch Verkehrsdelikte und Drogendelikte, bekannt.
Die Ermittler werfen dem 33-Jährigen vor, aus niedrigen Beweggründen und auf heimtückische Weise gehandelt zu haben. Ein Haftbefehl wurde gegen ihn erlassen, und es wird geprüft, ob es tatsächlich zu einem Prozess kommt. Zunächst wurde gegen den Fahrer wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, doch aufgrund der Umstände und der Schwere des Vorfalls sieht die Staatsanwaltschaft nun Mordmerkmale erfüllt.
In der Vergangenheit gab es bereits Vorfälle, in denen der Angeklagte mit Polizei in Konflikt geriet. Berichten zufolge wurde seine Wohnung in Duisburg durchsucht, und ein Polizist hatte ihn einmal angezeigt, nachdem er versuchte, während einer Kontrolle auf den Beamten aufzufahren.
Die Tragik dieses Vorfalls wirft erneut Fragen zur Verkehrssicherheit auf und verdeutlicht die Gefahren, die mit rasanten Fahrweisen verbunden sind.
Quellen: Rheinische Post, dpa
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