Zollbeamte nehmen georgische Arbeitnehmerin wegen illegalem Aufenthalt fest.
Am 26. Januar 2026 haben Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Teestube in Marl überprüft. Anlass der Kontrolle war ein Hinweis auf mögliche Verstöße gegen das Arbeitsrecht.
Bei dieser Überprüfung wurde eine 39-jährige Arbeitnehmerin aus Georgien angetroffen, die sich lediglich mit einem georgischen Reisepass legitimieren konnte. Für die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland benötigen georgische Staatsangehörige jedoch einen nationalen Aufenthaltstitel.
Die Frau konnte keinen gültigen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitsgenehmigung vorlegen, was zur vorläufigen Festnahme durch die Beamten führte. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurde eingeleitet. Nach den notwendigen Maßnahmen wurde die Frau an die Ausländerbehörde der Stadt Marl übergeben, die über ihren Aufenthalt entscheiden wird.
Der Arbeitgeber der Frau muss zudem mit einem Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt rechnen, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und einem möglichen Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.
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