Zoll und Ausländerbehörde nehmen fünf Personen bei Glasfaserarbeiten in Gladbeck fest.
Am 22. Oktober 2025 führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde der Stadt Gladbeck Kontrollen bei Glasfaserarbeiten durch. Dabei wurden fünf Personen, darunter vier usbekische Staatsangehörige und ein turkmenischer Staatsangehöriger, festgestellt. Die Personen konnten sich lediglich mit Reisepässen und polnischen Aufenthaltstiteln legitimieren.
Für diese Staatsangehörigen ist der Aufenthalt in Deutschland nur mit einem gültigen Visum oder Sichtvermerk zulässig, der die Einreise sowie den Aufenthalt gestattet. Da die fünf Männer weder ein Visum noch einen nationalen Aufenthaltstitel vorweisen konnten, wurden sie vorläufig festgenommen. Ein Verdächtiger war bereits zuvor wegen des illegalen Aufenthalts bei einem anderen Hauptzollamt aufgefallen.
Nach Abschluss der Vernehmungen wurden die Beschuldigten an die zuständige Ausländerbehörde übergeben, die über deren weiteren Verbleib entscheiden wird. Der Arbeitgeber, bei dem die Festgenommenen beschäftigt waren, hat seinen Sitz in Polen. Die Ermittlungen zur Arbeitsentsendung sind weiterhin im Gange.
Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz sowie das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten können tiefgreifende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Geldbußen bis zu 500.000 Euro.
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