Zollbeamte stellen illegale Beschäftigung und Aufenthalt in Bochum fest.
Am 25. Februar 2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Kontrolle in einem Fingernagelstudio in Bochum durch. Dabei trafen die Beamten auf sechs vietnamesische Arbeitnehmer. Für diese Staatsangehörigen ist ein nationaler Aufenthaltstitel Voraussetzung, um einer legalen Beschäftigung nachzugehen. Eine 30-jährige Arbeitnehmerin wies sich mit einem abgelaufenen ungarischen Aufenthaltstitel aus.
Ein weiterer Beschäftigter, 23 Jahre alt, versuchte, sich mit einer tschechischen ID-Card zu legitimieren. Die Beamten machten jedoch Zweifel an der Echtheit des Dokuments geltend. Eine schnelle Überprüfung der Fingerabdrücke ergab, dass das Ausweisdokument gefälscht war und tatsächlich einer anderen Person gehörte.
Beide Arbeitnehmer wurden vorläufig festgenommen und sehen sich Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts gegenüber. Der Mann wird zusätzlich wegen Ausweismissbrauchs angeklagt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Bochum übergeben, die über ihren weiteren Verbleib im Bundesgebiet entscheiden wird.
Der Arbeitgeber des Nagelstudios muss mit einem strafrechtlichen Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung rechnen. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
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