Zusammenarbeit der Behörden zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Personenbeförderungsgewerbe.
Am Mittwoch, dem 5. November, führten mehrere Behörden in Duisburg, darunter die örtliche Polizei, das Straßenverkehrsamt, das Hauptzollamt sowie das Eichamt, einen Kontrolltag im gewerblichen Personenverkehr durch. Im Fokus standen Fahrer, die Personenbeförderungen über App-basierte Dienste anbieten.
Von 8 bis 16 Uhr wurden im gesamten Stadtgebiet sowohl die erforderlichen Dokumente als auch die Verkehrstauglichkeit der Fahrer überprüft. Zu den kontrollierten Unterlagen gehörten Führerscheine, Genehmigungen zur Fahrgastbeförderung sowie Fahrzeugpapiere. Auch die technische Sicherheit der Fahrzeuge, einschließlich der Reifenzustände und der Hauptuntersuchungsplaketten, wurde durch die Einsatzkräfte überprüft.
Ein wichtiger Aspekt der Kontrollen war der Schutz der Fahrer, die potenziell Opfer von Straftaten werden können. Die Fahrer mussten demonstrieren, wo sich im Fahrzeug der Notfallknopf befindet, um im Ernstfall schnell handeln zu können.
Bei den Kontrollen wurde festgestellt, dass viele Fahrer gegen die Rückkehrpflicht verstießen. Diese verpflichtet Fahrer, nach Abschluss einer Fahrt unverzüglich zu ihrer Betriebsstätte zurückzukehren, anstatt im Stadtgebiet auf neue Aufträge zu warten. In mehreren Fällen waren Fahrzeuge aus anderen Städten unterwegs, um in Duisburg Aufträge anzunehmen, was als Ordnungswidrigkeit gilt. Die betroffenen Fahrer und die Vermittlungsunternehmen werden mit entsprechenden Anzeigen konfrontiert.
Zusätzlich fanden in drei Unternehmen, die Mietwagenfahrer beschäftigen oder vermitteln, betriebliche Kontrollen statt, bei denen insgesamt 20 Personen überprüft wurden. Ingesamt wurden 36 Fahrzeuge kontrolliert und 25 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Behörden planen, solche Kontrollaktionen regelmäßig durchzuführen, um die Sicherheit im Personenbeförderungsgewerbe weiter zu erhöhen.
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