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Korrektur zur Allgemeinverfügung bei Kölner Lichtern

Bundespolizei klärt Missverständnis zur Allgemeinverfügung bei den Kölner Lichtern. Der Fokus liegt auf dem Verbot gefährlicher Gegenstände.

Korrektur zur Allgemeinverfügung bei Kölner Lichtern

Bei der kürzlich veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Veranstaltung „Kölner Lichter“ kam es zu einem Missverständnis. Ursprünglich wurde von einem Verbot für Glasflaschen gesprochen, was nun korrigiert wurde. Das eigentliche Verbot bezieht sich nur auf das Mitführen von gefährlichen Gegenständen.

Die Bundespolizei bittet um Entschuldigung für die entstandenen Irritationen und stellt klar, dass keine zusätzlichen Einschränkungen wie ein allgemeines Glasflaschenverbot gelten.

Kontakt für Hinweise / Pressestelle

Bundespolizei
+49 (0) 221 16093-1401
presse.k@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de

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