In Bielefeld stürzte ein Radfahrer, nachdem ihn ein unbekannter Pkw-Fahrer viel zu dicht überholte und flüchtete. Die Polizei sucht jetzt Zeugen.
Wer mit dem Rad in der Stadt unterwegs ist, kennt das mulmige Gefühl, wenn ein Auto viel zu dicht vorbeizieht. In Bielefeld ist genau das am Mittwoch, 09.09.2026, leider kein kurzer Schockmoment geblieben – sondern richtig schlimm ausgegangen. Ein 31-jähriger Bielefelder stürzte auf der Schloßhofstraße, nachdem ihn ein unbekannter Pkw-Fahrer gefährlich nah überholt hatte. Und dann? Einfach weitergefahren. Unglaublich.1
Gegen 10:00 Uhr war der 31-Jährige mit seinem Fahrrad auf der Schloßhofstraße stadteinwärts unterwegs. Kurz hinter dem Verkehrskreisel Schloßhofstraße / Drögestraße überholte ihn plötzlich ein silberner Pkw – so dicht, dass der Radfahrer reflexartig nach rechts ausweichen musste. Dabei erwischte er mit dem Vorderrad den Bordstein und stürzte.1
Die Verletzungen, die er sich dabei zuzog, mussten ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden. Der Fahrer des silbernen Wagens setzte seine Fahrt stadteinwärts einfach fort, ohne auch nur kurz anzuhalten oder sich um den Verletzten zu kümmern. Bei dem Fahrzeug soll es sich laut Polizei um einen VW Polo oder Golf gehandelt haben.1
Klar, vielleicht hat der Fahrer den Sturz gar nicht mitbekommen. Aber selbst dann gilt: Wer einen Unfall verursacht, ist gesetzlich verpflichtet, zu bleiben und Hilfe zu leisten. Einfach weiterzufahren ist keine Option – rechtlich und menschlich nicht. Unfallflucht kann richtig heftige Konsequenzen haben, auch wenn man selbst keinen sichtbaren Schaden am Auto hat.1
Die Polizei Bielefeld ermittelt jetzt und sucht dringend Zeugen. Habt ihr am Mittwochmorgen auf der Schloßhofstraße etwas beobachtet? Oder wisst ihr, wer mit einem silbernen VW Polo oder Golf dort unterwegs war? Dann meldet euch bitte beim Verkehrskommissariat 1 unter der Rufnummer 0521/545-0. Das gilt übrigens auch für den Fahrer selbst – eine freiwillige Meldung kann sich strafmildernd auswirken.1
Dieser Vorfall zeigt wieder einmal, wie verletzlich Radfahrerinnen und Radfahrer im Straßenverkehr sind. Der Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern beträgt innerorts 1,5 Meter – das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Wer zu dicht vorbeizieht, riskiert nicht nur das Leben anderer, sondern auch seinen Führerschein und eine Strafanzeige. Augen auf im Stadtverkehr – für alle, die unterwegs sind.1
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