Bundespolizei stellt bei Kontrolle unerlaubte Einreise fest.
Am Flughafen Köln/Bonn wurde ein 26-jähriger marokkanischer Staatsangehöriger während einer routinemäßigen Luftsicherheitskontrolle von der Bundespolizei überprüft. Der Mann wollte nach Barcelona fliegen und meldete, seinen Reisepass im Kontrollbereich verloren zu haben.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er lediglich einen abgelaufenen Reisepass vorlegen konnte. Das zunächst als Missgeschick erscheinende Vorhaben führte allerdings zu Erkenntnissen, dass der Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war.
Er konnte keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen, und die vorgelegte spanische Meldebescheinigung wurde nicht als Aufenthaltsberechtigung anerkannt. Der Mann gab zudem an, erst vor drei Tagen nach Deutschland eingereist zu sein. Aufgrund dieser Umstände wurde ein Verfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet.
Nach Abschluss der notwendigen polizeilichen Maßnahmen erhielt er eine Grenzübertrittsbescheinigung und wurde mit einer Frist zur Ausreise entlassen.
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