Am Flughafen Köln/Bonn entdeckte das Sicherheitspersonal eine Schreckschusspistole im Handgepäck eines Reisenden. Ermittlungen wurden eingeleitet.
Am Morgen des 21. Juli 2025 stellte das Sicherheitspersonal bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn eine Schreckschusspistole im Handgepäck eines 64-jährigen kroatischen Reisenden fest.
Der Mann wollte mit einem Flug nach Zadar (Kroatien) ausreisen. Er gab an, die Waffe versehentlich in seiner Tasche vergessen zu haben. Daraufhin wurde die Bundespolizei verständigt, die umgehend die weiteren Maßnahmen übernahm.
Gegen den Reisenden wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Waffe wurde sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen im Handgepäck untersagt ist, unabhängig davon, ob es sich um erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Waffen handelt.
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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