Bei einem Polizeieinsatz in Neuenrade wurde ein Hund verletzt. Der Schusswaffengebrauch erfolgte aufgrund einer Gefahrensituation.
Neuenrade – Bei einem Einsatz der Polizei aufgrund eines Hausfriedensbruchs an einem Steinbruch in Neuenrade kam es zu einem Schusswaffengebrauch gegen einen Rottweiler. Die Beamten hatten gegen 12.45 Uhr laute Musik auf dem eingezäunten Gelände festgestellt, auf das sich bereits zuvor Personen unrechtmäßig Zutritt verschafft hatten. Um die Personen des Platzes zu verweisen, betraten die Polizisten das Gelände.
Ein nicht angeleinter Rottweiler stürmte auf die Beamten zu und reagierte auch auf Zuruf seiner Halterin nicht. Angesichts der bedrohlichen Situation entschieden sich die Polizisten, von ihrer Dienstwaffe Gebrauch zu machen. Dabei wurde das Bein des Hundes verletzt. Der Hund erhielt umgehend tiermedizinische Versorgung.
Der Einsatz stellt eine Ausnahme dar, da der Gebrauch von Schusswaffen gegen Tiere für die Polizeibeamten immer das letzte Mittel ist. Die Beamten sind speziell im Umgang mit ihrer Dienstwaffe geschult und müssen jeden Schuss sorgfältig abwägen. Nach dem Vorfall wird nun geprüft, ob Verstöße gegen die Pflichten der Hundehalterin bestehen. Die insgesamt sechs Personen, die sich auf dem Gelände aufhielten, wurden mit einem Platzverweis belegt. Zudem wurde ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet.
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