Tipps für den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk in der Silvesternacht.
Zum Jahreswechsel nutzen viele Menschen traditionell Feuerwerk. Damit die Feierlichkeiten für alle friedlich und sicher verlaufen, ist ein verantwortungsvoller Umgang unerlässlich.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Böller mit Knallwirkung sind in Wohngebieten nur am Silvesterabend zwischen 22 Uhr und 1 Uhr am Neujahrstag erlaubt. Beim Kauf sollte auf eine BAM-Prüfnummer geachtet werden, da selbstgebaute oder illegale Knallkörper extrem gefährlich sind.
Wichtige Sicherheitsvorkehrungen sind, dass Feuerwerk nur im Freien und auf festem Untergrund gestartet wird. Der Mindestabstand zu Menschen, Fahrzeugen und Gebäuden sollte mindestens fünf Meter betragen, wobei mehr Abstand vorzuziehen ist. Das Zünden von Raketen im Boden ist nicht gestattet und Feuerwerkskörper sollten niemals in der Hand gehalten werden.
Zusätzlich sollten alle Fenster und Türen während des Abfeuerns geschlossen sein, um Schäden im Innenbereich zu vermeiden. Nach den Feierlichkeiten ist eine ordnungsgemäße Entsorgung der Feuerwerksreste notwendig, da das Liegenlassen von Abfällen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk trägt zu einem gelungenen und sicheren Jahreswechsel bei, der allen Freude bereitet. Die Polizei und die Stadt wünschen allen einen guten, sicheren und entspannten Start ins neue Jahr!
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