Bundespolizei stellt Verstoß bei Ausreise eines Mannes aus Aserbaidschan fest.
Am Nachmittag des 19. März 2026 hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen Mann festgestellt, der sich über einen außergewöhnlich langen Zeitraum unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hatte. Der Staatsangehörige aus Aserbaidschan fiel beim Check-in für einen Flug nach Istanbul auf, da er lediglich ein vorläufiges Reisedokument vorlegen konnte. Mitarbeitende eines Abfertigungsdienstleisters benachrichtigten daraufhin die Bundespolizei.
Eine Streife der Bundespolizei überprüfte den Mann und stellte fest, dass keine gültigen aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorlagen. Bei der weiteren Überprüfung wurde bekannt, dass der Mann bereits wegen unerlaubten Aufenthalts polizeilich gesucht wurde. Zudem war seine letzte Duldung im Jahr 2022 abgelaufen. Insgesamt hielt sich der Mann über 1.300 Tage, also mehr als dreieinhalb Jahre, unerlaubt im Bundesgebiet auf.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts ein und erhob zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Ausreise des Mannes, die unter polizeilicher Überwachung stattfand.
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