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Verkehrsunfall durch verbotene Autorennen in Gelsenkirchen
28. Februar 2026

Bei einem Verkehrsunfall in Gelsenkirchen kam es zu einem Auffahrunfall, nachdem zwei Pkw sich ein Rennen lieferten.

Verkehrsunfall durch verbotene Autorennen in Gelsenkirchen

Am Freitag, den 27. Februar 2026, ereignete sich gegen 22.17 Uhr auf der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der Theodor-Otte-Straße ein Verkehrsunfall. Zeugen berichteten, dass zuvor zwei Pkw mit stark überhöhter Geschwindigkeit ein Rennen gefahren sind. Dabei überholten sie ein anderes Fahrzeug sowohl links als auch rechts über eine Verzögerungsspur und versuchten dann, wieder vor dem überholten Fahrzeug einzuordnen. In diesem Moment wurde das vorausfahrende Fahrzeug von einem der Rennteilnehmer gerammt.

Das andere Fahrzeug des Rennens setzte seine Fahrt zunächst fort, konnte jedoch im Rahmen einer Fahndung angehalten werden. Bei dem Vorfall wurde glücklicherweise niemand verletzt. Die Fahrzeuge und die Führerscheine der Fahrer wurden sichergestellt, und es wurde ein Strafverfahren gegen die beteiligten Fahrzeugführer eingeleitet.

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