Der Zoll gibt Hinweise zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland in der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday.
In der Vorweihnachtszeit und zur Black Friday Zeit erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen Höhepunkt. Verbraucher sollten darauf achten, dass bei Bestellungen aus dem Ausland zoll- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind.
Bei Bestellungen mit einem Wert bis 150 Euro fallen 19% Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Waren wie Bücher oder Lebensmittel, wo nur 7% gelten. Übersteigt der Wert 150 Euro, sind sowohl die EUSt als auch ein warenabhängiger Zoll fällig.
Geschenksendungen zwischen Privatpersonen sind bis zu einem Wert von 45 Euro abgabenfrei, wobei jedoch bestimmte Mengen bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren beachtet werden müssen.
Sendungen innerhalb der EU können ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren ist jedoch die entsprechende Steuer zu entrichten.
Besondere Vorsicht ist geboten bei Markenprodukten, da gefälschte Waren beschlagnahmt werden können. Bei fehlenden CE-Kennzeichnungen oder Warnhinweisen entscheidet die Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Konsumenten sollten zudem auf zuverlässige Anbieter achten, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Tabakwaren, die ohne gültige deutsche Steuerzeichen nach Deutschland gesendet werden, sind verboten und werden beschlagnahmt.
Für nähere Informationen zu Einfuhrbestimmungen empfiehlt es sich, die Website des Zolls zu besuchen, wo auch ein Chatbot für schnelle Anfragen zur Verfügung steht.
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