Zoll überprüft in Neuss, Viersen und Mönchengladbach die Einhaltung des Mindestlohns und findet Hinweise auf zu niedrige Stundenlöhne.
Im Rahmen einer Prüfaktion zum Mindestlohn hat das Hauptzollamt Krefeld am vergangenen Freitag und Samstag mehrere Gaststätten in Neuss, Viersen und Mönchengladbach kontrolliert. Ziel der Aktionen war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften.
Insgesamt wurden bei den Einsätzen 60 Personen in 15 Betrieben befragt. In einem Restaurant in Viersen ergaben sich Hinweise auf Stundenlöhne von teilweise unter 7 Euro, die aktuell überprüft werden. Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Im Ergebnis der Kontrollen wurden bisher fünf Verfahren wegen möglicher Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Weitere Verdachtsmomente könnten zu zusätzlichen Ermittlungen führen, insbesondere in Bezug auf sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und den Verdacht auf Leistungs- und Sozialversicherungsbetrug. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird die gewonnenen Erkenntnisse nun vertiefend auswerten.
Der Zoll leistet mit solchen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe.
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