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Zwei E-Scooter-Unfälle in Bochum: Jugendliche schwer verletzt ins Krankenhaus
19. September 2026

Zwei E-Scooter-Unfälle in Bochum innerhalb von zwei Tagen – zwei Jugendliche wurden schwer verletzt und mussten ins Krankenhaus. Was du jetzt wissen solltest.

Innerhalb von zwei Tagen: E-Scooter sorgen in Bochum für ernste Unfälle

Gleich zweimal innerhalb von nur zwei Tagen sind in Bochum E-Scooter-Fahrer schwer gestürzt – und beide Male endete die Fahrt im Krankenhaus. Die Unfälle ereigneten sich am Donnerstag und Freitag (17. und 18. September) und werfen erneut die Frage auf: Wie sicher ist der Umgang mit E-Scootern, vor allem unter Jugendlichen?1

Unfall 1: Sozius ohne Erlaubnis auf dem Roller

Am Donnerstagabend gegen 20.20 Uhr war ein 17-jähriger Bochumer auf Höhe des Spechtswegs 16 in Bochum-Querenburg mit einem geliehenen E-Scooter unterwegs – und das nicht allein. Ein 19-jähriger Bekannter aus Herne saß unerlaubterweise als Sozius mit auf dem Roller.1

Aus bislang ungeklärter Ursache verlor der 17-Jährige die Kontrolle über den Scooter und stürzte zu Boden. Besonders hart traf es dabei den Mitfahrer: Der 19-Jährige zog sich so schwere Verletzungen zu, dass er stationär in einem Krankenhaus behandelt werden musste.1

Unfall 2: Kollision mit geparktem Auto in Langendreer

Keine 24 Stunden später folgte der nächste Schreckensmoment. Am Freitagnachmittag gegen 17.40 Uhr verlor ein 15-jähriger Bochumer in Bochum-Langendreer die Kontrolle über seinen E-Scooter und kollidierte auf Höhe des Fuchswegs 10 mit einem geparkten Pkw.1

Auch er wurde schwer verletzt – der Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus, wo er ebenfalls stationär behandelt werden musste. Das Verkehrskommissariat Bochum hat in beiden Fällen die Ermittlungen aufgenommen.1

Was ihr bei E-Scootern unbedingt beachten solltet

Die beiden Unfälle machen deutlich, wie schnell es auf dem E-Scooter gefährlich werden kann. Ein paar wichtige Punkte, die ihr kennen solltet:

  • Nur eine Person pro Scooter: E-Scooter sind generell nur für eine Person zugelassen – kein Mitfahren!
  • Mindestalter beachten: Wer einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Helm tragen: Zwar ist kein Helm vorgeschrieben, aber im Ernstfall kann er Leben retten.
  • Nüchtern fahren: Auch auf dem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie im Auto.
  • Nicht auf dem Gehweg fahren: E-Scooter gehören auf den Radweg oder die Straße – nicht auf den Bürgersteig.

Fazit: Bitte fahr vorsichtig!

Zwei Unfälle, zwei Verletzte, zwei Familien in Sorge – das hätte alles nicht sein müssen. E-Scooter sind praktisch und machen Spaß, aber sie sind kein Spielzeug. Gerade für Jugendliche ist es wichtig, die Regeln zu kennen und sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen. Bleibt sicher da draußen – auf allen zwei Rädern!1

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter darf man E-Scooter im Straßenverkehr fahren?

Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, aber die Straßenverkehrsregeln müssen eingehalten werden.

Darf eine zweite Person auf einem E-Scooter mitfahren?

Nein, E-Scooter sind in Deutschland grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Das Mitfahren einer zweiten Person ist nicht erlaubt und kann zu gefährlichen Situationen führen – wie der Unfall in Bochum-Querenburg gezeigt hat.

Muss ich beim E-Scooter-Fahren einen Helm tragen?

Eine gesetzliche Helmpflicht gibt es für E-Scooter-Fahrer in Deutschland aktuell nicht. Trotzdem wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, um sich bei einem Sturz zu schützen.

Was passiert, wenn ich mit einem E-Scooter einen Unfall verursache?

Bei einem Unfall mit einem E-Scooter greift die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für jeden E-Scooter Pflicht ist. Das Verkehrskommissariat nimmt in solchen Fällen Ermittlungen auf, wie auch nach den beiden Unfällen in Bochum geschehen.

Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

E-Scooter dürfen in Deutschland auf Radwegen und – wo kein Radweg vorhanden ist – auf der Straße gefahren werden. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist grundsätzlich verboten.

Quellen

  1. POL-BO: Zwei Alleinunfälle mit E-Scootern in Bochum – zwei Personen im Krankenhaus – Presseportal


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