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Zwölfjähriger düst mit E-Scooter vor Polizei davon
6. Oktober 2026

Zwölfjähriger flieht mit E-Scooter vor der Polizei in Salzkotten-Niederntudorf. Lest hier, was passierte und welche Regeln für E-Scooter unbedingt gelten.

Wilde Flucht auf zwei Rädern in Salzkotten-Niederntudorf

Stellt euch mal vor: Ihr seid als Streifenwagenbesatzung unterwegs und seht plötzlich einen E-Scooter-Fahrer, der ordentlich Gas gibt. Genau das ist am Montag, den 5. Oktober, in Salzkotten-Niederntudorf passiert.1 Die Polizei bog gegen 18.30 Uhr von der Straße Brockensklee in die Straße Zum Dingfeld ein und entdeckte dort drei Kinder in der Ferne.1

Doch statt stehen zu bleiben, als sich der Streifenwagen näherte, gab der E-Scooter-Fahrer erst richtig Gas und düste in Richtung Oberntudorf los. Die Anhaltezeichen der Polizei? Komplett ignoriert.1 Richtig gefährlich wurde es, als ein Spaziergänger ausweichen musste, um nicht mit dem Scooter zusammenzustoßen. Weil der Fahrer trotzdem sein Tempo beibehielt, entschied sich die Streife, die Verfolgung abzubrechen – aus gutem Grund, denn ein Unfall sollte um jeden Preis vermieden werden.1

Wie die Polizei den Fahrer trotzdem schnappte

Aufgeben war aber keine Option. Die Beamten fahndeten stattdessen nach den Begleitern des Jungen und wurden in der Straße Zum Dingfeld fündig.1 Über diesen Kontakt kam schließlich auch der E-Scooter-Fahrer selbst wieder zum Einsatzort zurück.1

Und dann kam raus: Bei dem Raser handelt es sich um einen Zwölfjährigen, der sich das Gefährt erst kurz zuvor gekauft hatte.1 Also quasi noch druckfrisch und direkt mit Vollgas unterwegs. Die Polizei stellte aber noch mehr fest – der E-Roller war weder zugelassen noch versichert.1 Am Ende wurde der E-Scooter sichergestellt und der Junge in die Obhut seiner Eltern übergeben.1

Was ihr über E-Scooter unbedingt wissen solltet

Diese Geschichte ist eigentlich der perfekte Anlass, nochmal an ein paar wichtige Regeln zu erinnern, die gerade für Eltern und jüngere Leute relevant sind. Die Polizei macht nämlich klar: Fahren mit dem E-Scooter ist erst ab 14 Jahren erlaubt.1 Kein Ausnahme, kein „aber ich kann das doch schon“.

Außerdem braucht jeder E-Scooter ein Versicherungskennzeichen und muss zugelassen sein – ganz genau wie bei einem Mofa.1 Und noch was: Die Roller sind für eine Person gedacht, nicht fürs Trio mit Freunden drauf. Außerdem liegt die maximale Höchstgeschwindigkeit bei 25 Stundenkilometern.1

Klingt erstmal nach viel Kleingedrucktem, ist aber wichtig – schließlich geht’s hier um die eigene Sicherheit und die von anderen im Straßenverkehr. Bevor der nächste E-Scooter also unterm Weihnachtsbaum oder zum Geburtstag landet: Lieber nochmal nachschauen, ob das Modell überhaupt zugelassen ist und das Mindestalter stimmt. Sonst kann aus einem coolen Geschenk schnell ein Problem mit der Polizei werden.

Quellen

  1. POL-PB: Zwölfjähriger zu schnell auf E-Scooter unterwegs


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