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31-Jähriger wird dauerhaft in Psychiatrie eingewiesen

Ein 31-Jähriger griff Polizeibeamte mit einem Messer an und wurde daraufhin niedergeschossen und schwer verletzt. Das Landgericht ordnete die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie an.

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Landgericht Köln Federico Gambarini/dpa

Köln (dpa/lnw) - Wegen Diebstahls mit Waffen in einem Supermarkt und einem anschließenden Messerangriff auf Polizeibeamte in der Fußgängerzone von Gummersbach ist ein psychisch kranker 31-Jähriger zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Zu einer Vollstreckung der Strafe kommt es zunächst nicht, weil das Gericht zudem die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie anordnete. Infolge des Messerangriffs hatten mehrere Polizisten auf den 31-Jährigen geschossen und ihn unter anderem schwer an Händen, Armen und Beinen verletzt. Zudem erlitt er einen Bauchdurchschuss.

Laut dem Urteil habe der 31-Jährige im November 2023 zunächst Bierdosen in einem Supermarkt gestohlen. Eine Mitarbeiterin, die verlangt habe, dass er die Dosen bezahle, habe er mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt und sich aus dem Markt entfernt.

Pfefferspray und Warnschuss ohne Wirkung

Als Polizeibeamte den Mann wenig später am Busbahnhof ansprachen, habe er ein «Cuttermesser in der Hand gehalten», wie es in der Urteilsbegründung hieß. Der Aufforderung es niederzulegen sei er aufgrund seiner Erkrankung nicht nachgekommen. Auf den Einsatz von Pfefferspray und die Abgabe von Warnschüssen reagierte der Mann nicht. Stattdessen zog er in die Fußgängerzone weiter. Dort sei die Situation eskaliert, als der Angeklagte einen Beamten mit dem Messer leicht im Gesicht verletzt habe. Drei andere Beamte eröffneten daraufhin das Feuer und verletzten 31-Jährigen schwer.

In einer anderen Anklage wurde der 31-Jährige zusätzlich wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung zulasten seines ehemaligen Vermieters sowie eines weiteren Angriffs auf Polizeibeamte zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. 

Krankheit als Feind begreifen

Der Angeklagte leidet laut der Urteilsbegründung an einer schweren Persönlichkeitsstörung. Die Krankheit sei auch der Grund, warum er immer wieder mit Menschen in Konflikt gerate und eine Gefahr von ihm ausgehe. Der Vorsitzende Richter appellierte an den 31-Jährigen: «Suchen Sie sich den richtigen Feind aus. Der Feind ist die Krankheit, nicht die Leute, die Ihnen helfen wollen.»

Nach Angaben eines Landgerichtssprechers kommt der 31-Jährige nun in eine Psychiatrie. Die Zeit, die er dort verbringt, werde auf die vom Gericht verhängten Haftstrafen angerechnet. Die dauerhafte Unterbringung könnte die Dauer der verhängten Haftstrafen aber auch übersteigen.

© dpa-infocom, dpa:241031-930-275553/1