Randalierender Großvater zu Haftstrafe verurteilt
Ein 50-Jähriger attackiert Polizisten, als sein Enkel in Obhut genommen werden soll. Dabei soll er unter anderem zu einem Barhocker gegriffen haben. Manches an dem Fall bleibt aber widersprüchlich.


Euskirchen/Bonn (dpa/lnw) - Wegen eines Angriffs auf vier Polizeibeamte hat das Bonner Schwurgericht einen 50-Jährigen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht ging in seiner Entscheidung nicht von einem versuchten Totschlag aus - dieser Vorwurf hatte ursprünglich noch in der Anklage gestanden. Stattdessen wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie besonders schwerem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.
In dem Prozess ging es um einen Vorfall im Juli 2024. Zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts wollten aus Sorge um das Kindeswohl den Enkelsohn des Angeklagten in Obhut nehmen. Da sie sich von dem Angeklagten bedroht fühlten, klingelten sie in Begleitung von vier Polizisten an dessen Haus. Die Tochter des Angeklagten - die Mutter des Jungen - soll den 50-Jährigen gerufen haben. Tatsächlich soll dieser die Beamten kurz darauf mit Fäusten attackiert haben.
Der Barhocker
Als ein Polizist über Unrat auf dem Gartenweg stolperte und rücklings auf den Boden fiel, soll der Angeklagte zu einem Barhocker, der vor einem Schuppen stand, gegriffen haben. Was dann genau geschah, blieb vor Gericht unklar. In der Folge überwältigten Kollegen des Polizisten den Angreifer. Alle vier Polizisten wurden durch die Auseinandersetzung verletzt.
Laut Urteil war dem Angeklagten ein Tötungsvorsatz nicht nachzuweisen. Er selbst hatte im Prozess beteuert, er habe - da er sich von den Beamten provoziert gefühlt habe - mit dem erhobenen Barhocker nur gedroht, aber nicht zugeschlagen. Die vier Polizeibeamte machten im Prozess widersprüchliche Aussagen. Nur einer sagte aus, dass mit dem Barhocker gezielt «von oben nach unten zugeschlagen» worden sei.
Bodycams waren aus
Die Bonner Kammer hingegen warf den Polizisten vor, die Aufklärung erschwert zu haben, da sie alle vier ihre Bodycams nicht angemacht hätten. Dabei hätten sie wegen zahlreicher anderer Vorfälle um die Aggressivität des 50-Jährigen gewusst. Der Angeklagte ist 34 Mal vorbestraft, unter anderem wegen Drogendelikten und Körperverletzungen.
Das Enkelkind, das zunächst bei einer Pflegefamilie untergekommen war, lebt mittlerweile wieder bei seiner Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung im Sauerland.