Zigtausende Ausreisepflichtige und Geduldete in NRW
Die Landesregierung unterstreicht Fortschritte bei ihren Abschiebequoten. Gemessen an der Zahl der Ausreisepflichtigen und Geduldeten sind die jedoch eher gering, wie die jüngste Jahresbilanz zeigt.


Düsseldorf (dpa/lnw) - In Nordrhein-Westfalen waren Ende November 2024 mehr als 52.000 Asylsuchende ausreisepflichtig und rund 43.500 geduldet. Gemessen an den bundesweit fast 221.000 Ausreisepflichtigen und knapp 179.000 Geduldeten ist der NRW-Anteil mit jeweils fast 25 Prozent leicht überdurchschnittlich. Das geht aus einer Vorlage von Landesfluchtministerin Josefine Paul (Grüne) an den Integrationsausschuss des Düsseldorfer Landtags hervor.
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern zeitlich befristet, sie kann aber verlängert werden («Kettenduldung»). Eine Duldung kann beispielsweise aus humanitären oder rechtlichen Gründen erteilt werden, etwa bei Krankheit oder wenn fehlende Dokumente eine Abschiebung unmöglich machen.
Jede zweite Abschiebung scheitert
Das Fluchtministerium hatte im Januar bereits mitgeteilt, dass die Zahl der Abschiebungen aus NRW seit 2022 kontinuierlich gestiegen sei. Demnach gab es im vergangenen Jahr mit 4.440 Rückführungen und Überstellungen an andere für die Asylverfahren eigentlich zuständige EU-Länder rund 21 Prozent mehr als 2023. Fast ebenso viele gebuchte Abschiebeflüge und EU-Überstellungen scheiterten allerdings.
Konstant hohe Zugänge
Im vergangenen Jahr wurden in NRW mehr als 42.000 von bundesweit rund 200.000 Erstantragsteller auf Asyl registriert. Das waren nach Zahlen des Landesfluchtministeriums rund 37 Prozent weniger als ein Jahr zuvor und fast genauso viele wie 2022.
Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak und Iran. Die Tageszugänge in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum seien konstant auf einem mittleren zweistelligen Niveau, heißt es in der Vorlage.
Ende 2024 gab es in NRW rund 41.000 Unterbringungsplätze. Zum Stichtag 31. Dezember waren insgesamt gut 22.000 Geflüchtete in einer Landeseinrichtung untergebracht. «Die Landesregierung plant, auch in den nächsten Monaten weitere Unterkünfte zu eröffnen», bekräftigte Paul.
Kinder in Asylunterkünften
Fast jeder vierte Asylsuchende in einer Landeseinrichtung war dort länger als zwölf Monate untergebracht. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 betraf das auch 78 Minderjährige. Die meisten dort Lebenden waren der Statistik zufolge Männer ohne Kinder (56 Prozent).
Für Minderjährige und ihre Eltern endet die Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen laut Asylgesetz eigentlich nach einem halben Jahr. Darüber hinaus gehende Einzelfälle würden systematisch überprüft, berichtete Paul. Von insgesamt gut 3.000 Minderjährigen, die sich im vergangenen Jahr in Unterbringungseinrichtungen des Landes aufhielten, waren 33 Prozent sechs Jahre oder jünger.