100-jährige Kölnerin soll nach 56 Jahren aus ihrer Wohnung – Familie kämpft gegen Kündigung
Die 100-jährige Kölnerin Lilly Rostock soll nach 56 Jahren aus ihrer Wohnung in der Feltenstraße in Bickendorf ausziehen. Trotz Demenz und Pflegebedarf hat der Vermieter ihr wegen eines geplanten Neubaus gekündigt. Die Familie der Seniorin wehrt sich nun gegen die Kündigung und plant rechtliche Schritte.
Lilly Rostock lebt seit 1968 in ihrer Wohnung im Kölner Stadtteil Bickendorf. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, soll die hochbetagte Dame nun ihre vertraute Umgebung verlassen. Der Vermieter plant einen Neubau auf dem Grundstück und hat der 100-Jährigen deshalb gekündigt.
Die Seniorin leidet an Demenz und ist pflegebedürftig. Ein Umzug würde für sie eine erhebliche Belastung darstellen. Ihre Familie hat angekündigt, sich juristisch gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeigers plant die Familie rechtliche Schritte gegen den Vermieter.
Bei Kündigungen von älteren und kranken Mietern gelten besondere Schutzvorschriften. Das Mietrecht sieht Härteklauseln vor, die gerade bei hochbetagten und pflegebedürftigen Menschen greifen können. Ein Umzug kann für demenzkranke Personen eine unzumutbare Härte darstellen, da sie sich in einer neuen Umgebung oft nicht mehr zurechtfinden.
Der Fall aus Köln steht exemplarisch für ein wachsendes Problem in nordrhein-westfälischen Städten. Durch steigende Immobilienpreise und Nachverdichtung geraten besonders ältere Langzeitmieter unter Druck. In NRW leben viele Senioren seit Jahrzehnten in ihren Wohnungen und sind bei Kündigungen besonders schutzbedürftig.
Die Familie von Lilly Rostock wird voraussichtlich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, müsste das Gericht zwischen den Interessen des Vermieters und der besonderen Schutzbedürftigkeit der 100-Jährigen abwägen. Solche Verfahren können sich über Monate hinziehen.
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C.Langenberg says:
Ich finde sehr gut, dass dieses Thema mal öffentlich angesprochen wird! !!
Ich respektiere das Bemühen der Familie um, ihre zu pflegende 100 jährige Mutter .
Aber:
Demenz ein zu grenzen, die Flexibilität der davon Betroffenen zu schaffen, sollten die Pflegenden mit Erkennen der Erkrankung unterstützten.
Ihre Mutter aus Jahrzehnte langem Alltagstrott zu holen + sich – auch selbst – bewusst mit Neuem auseinander zu setzen hat diese Familie wohl verpasst.
Im 2ten Jahr beschäftige ich mit dem Erscheinungsbild „Demenz“, dem vorgeschlagenen Verhalten- + Aushalten-Müssen meiner dementen Über-mir-Mitbewohnerin, deren Fernseher mir ständig in meine Wohnung dröhnt, mein Leben bestimmt, Krank machend mir die Ruhe raubt.
Der gesetzlich bestimmte Betreuer erwartet von mir, dass ich „Frau B. für die Lautstärke ihres Fernsehers sensibilisiere“, direkt anspreche. Frau B. sei bereit, sich auf das Wohnen in einer „Senioren-Residenz“ einzulassen. Dieser Betreuer wird aber von ihr beschimpft, „er könne sie mal am Kreuz…“, von dem lasse sie sich gar nichts sagen oder bestimmen.
Mein Anspruch auf Zimmerlautstärke interessiere sie nicht, denn sie wohne hier länger als ich….
Eine auswegslose Situation, die auch das bisherige Verhalten der Vermieterin unterstreicht: tagtägliches Lärmprotokoll…
Tatsächlich ist diese Situation ja eine andere, als die, der von Ihnen geschilderten, der Familie aus Köln.
Zeigt aber die Hilflosigkeit derer auf, die nicht zur Pflege verpflichtet sind, Betroffene.
Wir hoffen, Sie berichten weiter zu diesem Thema.
Mich interessiert aber vor Allem uns, als Mietergemeinschaft die Antwort auf die Frage, ob „nicht zur Pflege verpflichtete hin nehmen müssen, dauerhaft Betroffene Demenz-Erkrankter“ oder in „Anerkennung derer Pflegebedürftigkeit“ entsprechende Pflegeunterbringung, denn Frau B. irrt hier durchs Haus, will vermeintlich ihre Wohnung aufschließen, erkennt Mitbewohner*innen +
ihr Rauchmelder schreckt uns auf.
angeordnet werden kann