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19-Jähriger erschlägt Mutter mit Axt: Gerichtsurteil in Essen
9. März 2026

19-Jähriger erschlägt Mutter mit Axt: Essener Landgericht verurteilt Täter zu Psychiatrie-Aufenthalt. Alle Details zum Mordfall.

Ein tragisches Verbrechen in Gelsenkirchen hat bundesweit für Entsetzen gesorgt: Ein 19-jähriger Mann tötete seine schlafende Mutter mit einer Axt. Am 9. März 2026 wurde das Urteil des Essener Landgerichts verkündet. Der Angeklagte muss auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.

Worum es geht

In der Nacht zum 29. Juni 2025 betraten die Schwere eines Familienkonflikts und schwierige häusliche Verhältnisse das Zentrum eines tödlichen Gewaltverbrechens. Ein 19-Jähriger erschlug seine schlafende Mutter in der gemeinsamen Wohnung in Gelsenkirchen mit einer Axt. Anschließend wurde auch noch mit einem Dolch auf das Opfer eingestochen.

Die wichtigsten Fakten

Der junge Mann führte laut Gericht mindestens zehn wuchtige Schläge mit der Axt gegen den Kopf seiner Mutter aus. Danach stach er zwei Mal mit einem Dolch in Herz und Lunge. Die 46-jährige Frau war wehrlos und konnte sich nicht zur Wehr setzen. Das Urteil lautet auf Mord. Die Richterin sprach von einem „äußerst brutalen und planmäßigen Vorgehen“, das an „Overkill“ grenze. Der Täter wurde auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen, da er als weiterhin gefährlich gilt.

Hintergrund der Tat

Im Prozess gestand der 19-Jährige die Tat. Er gab an, ein schlechtes Verhältnis zu seiner Mutter gehabt zu haben und sich in der Familie wie ein „Haustier“ gefühlt zu haben. Die familiären Umstände wurden als katastrophal beschrieben: Die Wohnung war verwahrlost, von Ungeziefer befallen und in vielen Bereichen mit Schimmel belastet.

Einordnung für NRW

Das Verbrechen wirft ein Schlaglicht auf prekäre soziale Verhältnisse und die Bedeutung psychischer Gesundheit. Besonders brisant: Nach der Tat lebte der junge Mann noch zwei Tage neben der Leiche seiner Mutter und erschien dann an seiner früheren Schule. Dort plante er nach eigenen Angaben einen Amoklauf, den er aber nicht ausführte, weil er sich durch das Verhalten seiner Lehrerinnen geborgen fühlte. Laut Gericht haben diese Lehrkräfte dadurch vermutlich weiteres Unheil verhindert.

Weitere Gefährdung und Ausblick

Ein hinzugezogener Sachverständiger attestierte dem Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung und bezeichnete ihn als „Persönlichkeit mit Sprengstoff“. Das Gericht sieht die Gefahr weiterer schwerer Straftaten, falls er unbehandelt bleibt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Quellen

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