Ab 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie nur 7 % Mehrwertsteuer: Alle Fakten zur Senkung im Überblick.
Ab dem 1. Januar 2026 sollen Speisen in Restaurants und Cafés dauerhaft mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % belegt werden. Der Deutsche Bundesrat entscheidet am 19. Dezember 2025 über die entsprechende Gesetzesvorlage. Bisher gilt für Speisen in der Gastronomie der reguläre Satz von 19 %.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2025 festgeschrieben, dass die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % sinken soll Für Gründer. Nach der Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember 2025 tritt die Regelung zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Während der Corona-Pandemie wurde die Mehrwertsteuer auf Speisen befristet auf 7 % gesenkt, um die Branche zu entlasten. Mit der neuen Regelung kehrt der Bund zu diesem Satz zurück Focus. Bereits vor der Regierungsbildung hatten Parteien für eine Rückkehr zum 7 %-Satz noch in 2025 geworben Resmio. Das Kabinett fasste den Beschluss im Rahmen des Steueränderungsgesetzes Bundesregierung.
Für Gastronomiebetriebe in Nordrhein-Westfalen bedeutet der reduzierte Satz ab 2026 eine direkte Entlastung. Gerade kleine und mittelständische Restaurants können dadurch ihre Preise stabil halten oder in verbesserte Angebote und Personal investieren.
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