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8 Jahre Haft: Urteil im Missbrauchsfall am Landgericht Siegen
24. Februar 2026

8 Jahre Haft nach Kindesmissbrauch: Landgericht Siegen verurteilt Stiefvater – alle Fakten zum Urteil.

Worum es geht

Ein 38-jähriger Mann wurde am Landgericht Siegen zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine 11 Jahre alte Stieftochter sexuell missbraucht und geschwängert zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Die wichtigsten Fakten

Benjamin S. wurde beschuldigt, im August 2023 ungeschützten Geschlechtsverkehr mit seiner 11-jährigen Stieftochter gehabt zu haben. Das Mädchen brachte im Mai 2024 das gemeinsame Kind zur Welt. Die Schwangerschaft wurde zunächst von dem Mädchen verheimlicht, später schalteten jedoch Lehrer das Jugendamt ein. Ein DNA-Test bestätigte die Vaterschaft des Angeklagten. Das Urteil fiel am 11. März 2025; das Strafmaß: 8 Jahre Haft.
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Hintergrund

Seit Oktober 2024 befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Nach der Feststellung der Schwangerschaft wurde das Mädchen psychologisch betreut und vom Kind getrennt. Das Baby lebt in einer Pflegefamilie. In der Verhandlung wurde die Möglichkeit einer Selbstbefruchtung diskutiert, die jedoch durch Gutachten ausgeschlossen werden konnte.
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Einordnung für NRW

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ist ein besonders schwerwiegendes Delikt. Das Landgericht Siegen zeigt mit seinem Urteil, dass die Justiz in NRW bei solchen Fällen konsequent entscheidet. Das Verfahren verdeutlicht, wie wichtig die Aufmerksamkeit von Lehrkräften und der Eingriff des Jugendamts sind, um Betroffene zu schützen.
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Ausblick

Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger von Benjamin S. hat Revision angekündigt. Wie das Verfahren weitergeht und ob sich das Urteil bestätigt, bleibt abzuwarten.
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Quellen

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