Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass der AfD-Kandidat Uwe Detert nicht zur Wahl zugelassen wird.
Der AfD-Bürgermeisterkandidat Uwe Detert darf bei den Kommunalwahlen in Lage nicht antreten. Diese Entscheidung wurde am 20. August 2025 vom Verwaltungsgericht Minden bestätigt, nachdem der Wahlausschuss der Stadt Lage den Kandidaten bereits Mitte Juli vom Wahlzettel gestrichen hatte. Die Entscheidung des Gerichts folgte auf einen Eilantrag der AfD, der abgewiesen wurde.
Die Mitglieder des Wahlausschusses äußerten Bedenken bezüglich der Verfassungstreue von Uwe Detert. Im Raum steht, dass der Kandidat in den letzten Jahren verfassungsfeindliche Inhalte, unter anderem auf sozialen Medien wie Facebook, verbreitet haben soll. Dazu zählen antisemitische Verschwörungstheorien und die Behauptung, Deutschland sei kein souveräner Staat. Dies wurde von der Ratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen in Lage dokumentiert, die daraufhin einen Antrag auf Ablehnung von Detert als Kandidaten stellte.
Die Entscheidung, Detert nicht zuzulassen, ist nicht die erste ihrer Art. In Städten wie Ludwigshafen und Neukloster wurden ebenfalls AfD-Kandidaten aufgrund von Zweifeln an deren Verfassungstreue von Wahlausschüssen ausgeschlossen. Diese Fälle könnten als Präzedenzfälle für zukünftige Entscheidungen dienen.
Die AfD hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einzulegen. Zudem kann sie nach den Kommunalwahlen am 14. September einen Einspruch im sogenannten Wahlprüfungsverfahren einreichen. Uwe Detert hat angekündigt, dass die AfD alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird.
Die Entwicklungen rund um die Nichtzulassung von AfD-Kandidaten werden weiterhin kritisch verfolgt und könnten weitreichende Auswirkungen auf die politische Landschaft in Nordrhein-Westfalen haben.
Quelle: WDR
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