Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass der AfD-Bürgermeisterkandidat in Lage nicht antreten darf.
Der Bürgermeisterkandidat der Allianz für Deutschland (AfD) in der Stadt Lage wird nicht bei den bevorstehenden Kommunalwahlen antreten. Diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht Minden bestätigt.
Der Wahlausschuss der Stadt Lage hatte Mitte Juli entschieden, Uwe Detert, den AfD-Kandidaten, vom Wahlzettel zu streichen. Dies geschah aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verfassungstreue des Kandidaten. Am 20. August 2025 wies das Verwaltungsgericht einen Eilantrag der AfD zurück, wodurch die Entscheidung des Wahlausschusses aufrechterhalten wurde.
In den vergangenen Jahren soll Detert im Internet verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet haben, darunter antisemitische Verschwörungstheorien und die Behauptung, Deutschland sei kein souveräner Staat. Diese Informationen wurden von der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Lage zusammengetragen und zur Grundlage des Antrags zur Ablehnung des Kandidaten im Wahlausschuss gemacht.
Die Entscheidung, Detert nicht zuzulassen, wurde auch vom Kreiswahlausschuss Lippe bestätigt, was in dritter Instanz vor das Verwaltungsgericht Minden kam. Nach dem Beamtengesetz müssen Bürgermeister verfassungstreu sein, was die Ablehnung des AfD-Kandidaten rechtfertigt.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einzulegen. Zudem kann sie nach den Kommunalwahlen am 14. September Einsprüche im Wahlprüfungsverfahren einreichen.
Es wird berichtet, dass ähnliche Fälle auch in Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz, und Neukloster, Mecklenburg-Vorpommern, auftraten, wo ebenfalls Zweifel an der Verfassungstreue von AfD-Kandidaten zu deren Nichtzulassung führten. Diese Entscheidungen stellen für die betroffenen Städte potenzielle Präzedenzfälle dar.
Quellen: WDR
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