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Afrikanische Schweinepest in NRW: Verhaltenshinweise für Bürger

In NRW wurden Fälle von Afrikanischer Schweinepest bestätigt. Was sollten Menschen jetzt beachten?

Afrikanische Schweinepest in NRW: Update und Empfehlungen

In Nordrhein-Westfalen sind 26 Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen bestätigt worden. Diese Tierseuche führt in der Regel zum Tod infizierter Schweine, stellt jedoch keine Gefahr für den Menschen dar. Aktuelle Entwicklungen, wie die Absage des Rothaarsteig-Marathons im Sauerland, verdeutlichen die Ernsthaftigkeit der Situation.

Gesundheitsrisiken für Menschen

Das ASP-Virus ist ausschließlich für Haus- und Wildschweine gefährlich; eine Ansteckung des Menschen ist ausgeschlossen. Fragen bezüglich der Sicherheit von Schweinefleisch sind ebenfalls von Bedeutung: Befürchtungen, dass durch den Verzehr von infiziertem Schweinefleisch eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht, sind unbegründet. Grundsätzlich darf jedoch kein Fleisch von infizierten Tieren verzehrt werden.

Verhalten in betroffenen Gebieten

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Wildschweine gesichtet werden. Erkrankte Tiere zeigen häufig ungewöhnliches Verhalten, wie verminderte Fluchtbereitschaft. Eine Meldung an die zuständigen Behörden (Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium) sollte erfolgen, sollte ein betroffenes Tier gesichtet werden.

Hygienemaßnahmen

Für die Hygiene ist wichtig, dass Kleidung und Ausrüstung nur dann desinfiziert werden müssen, wenn sie mit Wildschweinen oder deren Sekreten in Kontakt waren. Der ASP-Erreger kann in verwesenden Tierkörpern mehrere Wochen bis Monate infektiös bleiben.

Informationen zur Gefahrenlage

Verbraucher können nicht eindeutig erkennen, ob es sich um Fleisch von infizierten Schweinen handelt. Die zuständigen Behörden informieren über gesperrte Waldgebiete, die durch Schilder kennzeichnet sind. Bei Unsicherheiten sind die Veterinärbehörden die richtigen Ansprechpartner.

Fazit

Die Afrikanische Schweinepest bleibt vorerst eine ernstzunehmende Bedrohung für die Wildschweinpopulation in NRW, erfordert von den Bürgern jedoch keine besonderen Einschränkungen im Alltag, abgesehen von den allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen.

Um die Verbreitung einzudämmen und die Sicherheit zu gewährleisten, sind regelmäßige Informationen von den zuständigen Veterinärbehörden und weitere Beachtung der Hygienemaßnahmen empfehlenswert.

Quellen: WDR, dpa, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Friedrich-Loeffler-Institut

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