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Airbnb in NRW: Diese Regeln musst du jetzt kennen
9. September 2026

Airbnb in NRW: Was aktuell gilt, welche Städte schon Regeln eingeführt haben und was die EU bald ändern könnte – alle Infos im Überblick.

Kurzzeitvermietung in NRW – was steckt dahinter?

Du träumst davon, deine Wohnung gelegentlich über Airbnb, booking.com oder Expedia zu vermieten – oder du fragst dich einfach, was es mit all den neuen Regeln rund um Kurzzeitvermietungen auf sich hat? Dann bist du hier genau richtig. Denn in NRW tut sich gerade richtig viel in diesem Bereich, und auch die EU mischt sich ein. Wir erklären dir, was aktuell gilt und was sich bald ändern könnte.1

Wie groß ist Airbnb in NRW eigentlich?

Die Zahlen sprechen für sich: Stand September 2026 gibt es in NRW sage und schreibe 22.047 Airbnb-Inserate – mit einem durchschnittlichen Tagespreis von 104 Euro. Die absolute Hochburg ist Köln mit knapp 1.600 Angeboten, gefolgt von Düsseldorf, Winterberg, Essen und Duisburg. Selbst in Krefeld auf Platz zehn gibt es noch 355 Inserate.1

Und der Trend zeigt klar nach oben: 2025 wurden laut dem Statistischen Landesamt NRW 8,1 Millionen touristische Übernachtungen über Buchungsplattformen erfasst – das sind stolze 13,9 Prozent mehr als noch 2024. Auch internationale Gäste entdecken NRW zunehmend über solche Plattformen. Allein in Köln wurden 2025 rund 370.000 Übernachtungen ausländischer Gäste gemeldet.1

Was gilt aktuell in NRW?

Grundsätzlich ist Kurzzeitvermietung in NRW erstmal erlaubt – aber es gibt einen wichtigen Haken. Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten können Einschränkungen einführen. Das Zauberwort heißt Zweckentfremdungssatzung. Diese Städte haben bereits 2022 eine solche Satzung erlassen:1

  • Aachen
  • Bonn
  • Dortmund
  • Düsseldorf
  • Köln
  • Münster

Inzwischen haben auch Brühl und Wesseling nachgezogen. In diesen Städten darfst du deine Wohnung maximal 90 Tage im Jahr kurzzeitig vermieten. Außerdem musst du eine sogenannte Wohnraum-ID beim Bauportal des Landes NRW beantragen und einen Belegungskalender führen – egal ob du nur ein Zimmer oder die ganze Unterkunft vermietest. Diese ID muss dann bei Plattformen wie Airbnb oder booking.com hinterlegt sein.1

Willst du deine Wohnung länger als 90 Tage im Jahr vermieten, brauchst du eine extra Genehmigung – und die ist gebührenpflichtig. In Münster zum Beispiel wurden seit 2022 insgesamt 252 solcher Anträge gestellt, 179 davon wurden genehmigt. Wer die 90-Tage-Grenze ohne Genehmigung überschreitet, riskiert saftige Strafen – in Köln können das bis zu 50.000 Euro sein. Nicht ohne Grund fordern die Grünen im Stadtrat Leverkusen bereits ähnliche Regelungen.1

Was plant die EU – und was kommt auf NRW zu?

Die Europäische Union will das Thema Kurzzeitvermietung jetzt einheitlich regeln. Mit dem geplanten „Affordable Housing Act“ sollen EU-weit Kriterien festgelegt werden, wann ein angespannter Wohnungsmarkt Einschränkungen für Plattformen wie Airbnb rechtfertigt. Dabei sollen unter anderem das Verhältnis von Immobilienpreisen zum Einkommen sowie Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt eine Rolle spielen. Statt pauschaler Verbote setzt die EU-Kommission auf Obergrenzen oder Bestandsschutzregelungen.1

Seit einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2024 sind Online-Plattformen bereits verpflichtet, regelmäßig Vermietungsdaten automatisiert an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Das neue Gesetz könnte Kurzzeitvermietungen weiter einschränken und den Behörden mehr Kontrolle geben.1

Auch NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat bereits angekündigt, das Wohnraumstärkungsgesetz reformieren zu wollen. Im Rahmen des geplanten „Faires-Wohnen-Gesetzes“ soll die maximale Vermietungsdauer an Touristen von 90 auf 56 Tage im Jahr sinken – zumindest dort, wo eine Zweckentfremdungssatzung gilt.1

Lohnt sich das Ganze überhaupt noch?

Finanziell betrachtet ist Kurzzeitvermietung in NRW nach wie vor attraktiv: Laut dem Portal Guestfavorites erzielen Anbieter in NRW mit Airbnb-Angeboten im Schnitt einen jährlichen Umsatz von rund 22.079 Euro. Gleichzeitig zeigt eine Studie der Universität Köln aus dem Jahr 2020, dass schon damals elf Prozent aller Gastgeber fast 30 Prozent der Unterkünfte anboten – ein Zeichen dafür, dass viele als echte Mini-Vermieter unterwegs sind.1

Unser Fazit

Kurzzeitvermietung in NRW ist kein rechtsfreier Raum mehr. Ob du dein Zimmer für ein paar Nächte vermieten willst oder ein ganzes Apartment – du solltest die Regeln deiner Stadt kennen, bevor du ein Inserat schaltest. Und mit den geplanten Verschärfungen auf EU- und Landesebene dürften die Spielregeln bald noch strenger werden. Bleib also auf dem Laufenden – wir halten dich hier bei Antenne NRW auf dem neuesten Stand!

Quellen

  1. WDR/tagesschau.de: Diese Regeln gelten in NRW für Airbnb und Co. (Stand: 09.09.2026)


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