Aktivrente ab 2026: Rentner können bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen. Alle Infos zur neuen Regelung.
Die Bundesregierung hat die Einführung der sogenannten Aktivrente beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Reform soll das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser nutzen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Neuregelung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Ziel ist es, mehr Menschen im Rentenalter zu motivieren, weiterhin erwerbstätig zu bleiben. Laut Vorwärts können Rentnerinnen und Rentner, die weiterhin arbeiten, künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen – zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente.
Wie Focus Online berichtet, gilt die Steuerbefreiung für Hinzuverdienste bis maximal 2.000 Euro monatlich. Die Main Post bestätigt, dass die Reform bereits im September 2025 verkündet wurde und Millionen Rentner davon profitieren könnten. Die Regelung soll Menschen nach Erreichen des Rentenalters ermutigen, länger im Arbeitsleben zu bleiben.
Die Aktivrente ist Teil einer umfassenden Modernisierung des deutschen Sozialstaats. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales meldet, dass eine Kommission zur Sozialstaatsreform ihre Arbeit aufgenommen hat. Diese soll Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung erarbeiten. Laut Deutschlandfunk hat die Koalition neben der Aktivrente auch Reformen des Bürgergelds beschlossen.
In Nordrhein-Westfalen mit seiner hohen Zahl an Industriearbeitsplätzen und dem demografischen Wandel könnte die Aktivrente besonders relevant sein. Viele erfahrene Fachkräfte könnten so länger im Berufsleben bleiben und ihr Wissen weitergeben. Gleichzeitig verbessert sich die finanzielle Situation vieler Rentnerinnen und Rentner in NRW deutlich, wenn sie weiterarbeiten möchten.
Der Bundestag berät derzeit über weitere Gesetzentwürfe zur Stabilisierung des Rentenniveaus und Stärkung der Betriebsrenten. Laut Sozialverband Deutschland soll die Kommission zur Sozialstaatsreform bis Ende 2025 weitere Vorschläge vorlegen. Die Aktivrente ist damit nur ein Baustein einer größeren Reformagenda für den deutschen Sozialstaat.
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