Ein 23-Jähriger angelte unerlaubt in der Volme mitten in der Hagener Innenstadt. Die Polizei erwischte ihn ohne Angelschein und zeigte ihn wegen Fischwilderei…
Was wie ein entspannter Dienstagnachmittag an der Volme aussah, endete für einen 23-Jährigen mit einer Anzeige. Polizeibeamte der Polizei Hagen entdeckten den Mann am 18. August 2026 bei einer Streifenfahrt durch die Hagener Innenstadt – und der hatte seine Angel direkt in der Volme ausgeworfen.1
Der 23-Jährige stand auf der Fußgängerbrücke, die von der Volmestraße in Richtung Dödterstraße führt – mitten in der Stadt, Angel in der Hand. Als die Beamten ihn ansprachen, konnte er weder einen Angelschein noch einen Berechtigungsschein für diesen Bereich vorweisen.1 Keine Erlaubnis, keine Ausrede – da war nichts zu machen.
Fischwilderei klingt erstmal nach einem Begriff aus einem alten Märchen, ist aber tatsächlich eine Straftat. Wer in Deutschland angeln möchte, braucht in der Regel zwei Dinge: einen gültigen Fischereischein und eine Erlaubnis für das jeweilige Gewässer. Fehlt eines von beiden – oder sogar beides – macht man sich strafbar. Genau das war hier der Fall.1
Die Polizisten zeigten den Mann wegen Fischwilderei an. Ob er überhaupt einen Fisch an der Angel hatte, verrät die Meldung der Polizei Hagen nicht – aber sein Ausflug ans Wasser dürfte ihm so schnell nicht vergessen werden.1 Tipp für alle Angelbegeisterten da draußen: Lieber vorher die Papiere checken, bevor ihr die Angel auswirft. Das spart Ärger – und eine Anzeige.
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