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Arzt klagt gegen Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt
5. Februar 2026

Arzt Joachim Volz klagt gegen Abtreibungsverbot an christlichem Klinikum Lippstadt. Fall sorgt für bundesweite Debatte.

Am 5. Februar 2026 wird vor dem Landesarbeitsgericht Hamm die Berufung des Lippstädter Chefarztes Joachim Volz gegen das Abtreibungsverbot am christlichen Klinikum Lippstadt verhandelt. Der Fall sorgt bundesweit für Aufmerksamkeit und eine Solidaritätsdemonstration ist geplant.

Worum es geht

Der Gynäkologe Joachim Volz klagt gegen eine Dienstanweisung seines Arbeitgebers, dem christlichen Klinikum Lippstadt. Diese verbietet ihm, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen – sowohl im Krankenhaus selbst als auch im Rahmen seiner Nebentätigkeit in einer Privatpraxis in Bielefeld. Ausnahmen gelten nur bei akuter Gefahr für Leib und Leben der Mutter. Die Regelung wurde nach einer Fusion des evangelischen und eines katholischen Krankenhauses eingeführt.

Die wichtigsten Fakten

Das Arbeitsgericht Hamm hatte die Klage von Volz in erster Instanz abgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass der kirchliche Träger ein Recht habe, via Weisungsrecht solche Vorgaben zu machen. Volz legte Berufung ein, über die nun das Landesarbeitsgericht Hamm entscheidet. Vor dem Gerichtsgebäude wird eine Solidaritätsdemonstration erwartet, bei einer früheren Protestaktion kamen rund 2.000 Menschen zusammen.

Hintergrund: Rechtliche und ethische Dimension

Im Zentrum des Rechtsstreits steht das Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber und den Rechten von Mediziner:innen sowie Patientinnen. Das Klinikum verweist auf die Verfassung, die dem konfessionellen Träger ermöglicht, Richtlinien für die Behandlung aufzustellen. Volz wiederum argumentiert gegen kirchlichen Einfluss auf medizinische Entscheidungen und wird dabei von mehreren zehntausend Unterstützern in Petitionen und Spendenaktionen begleitet.

Einordnung für NRW

Der Fall hat Bedeutung für ganz Nordrhein-Westfalen, da zahlreiche Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft sind. Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für den Umgang mit religiös begründeten Vorgaben am Arbeitsplatz, insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Gynäkologie, entfalten.

Ausblick

Joachim Volz hat angekündigt, im Falle einer Niederlage durch alle Instanzen gehen zu wollen – notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof. Unabhängig vom gerichtlichen Ausgang wird der Fall dazu beitragen, die Debatte um das Verhältnis von Kirche, Recht und Medizin bundesweit weiter anzufachen.

Quellen

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