Am 14. September werden in Nordrhein-Westfalen Bezirksvertretungen gewählt. Ein Überblick über ihre Aufgaben und die Wahlmodalitäten.
Die Bezirksvertretung fungiert als untere Volksvertretung auf der Ebene der Stadtbezirke in Nordrhein-Westfalen. Sie ist eine Art „Mini-Stadtrat“, der von den Bürgerinnen und Bürgern ihres Stadtbezirks gewählt wird. Im Gegensatz zum Stadtrat gibt es in den Bezirksvertretungen keine Fach-Ausschüsse.
Die Bezirksvorsitzenden, die als Bezirksvorsteherin oder Bezirksvorsteher bezeichnet werden, leiten die Sitzungen der Bezirksvertretung. Die Titel können jedoch variieren, da die Bezirksvertretung selbst entscheidet, wie sie ihre Mitglieder benennt.
Eine Bezirksvertretung muss mindestens elf und kann maximal neunzehn Mitglieder umfassen, wobei immer eine ungerade Anzahl von Vertretern notwendig ist. In den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens gibt es insgesamt 22 Bezirksvertretungen, die in Städte wie Köln, Düsseldorf und Dortmund unterteilt sind.
Die Aufgaben der Bezirksvertretungen sind durch die Gemeindeordnung NRW definiert. Sie entscheiden über Angelegenheiten von regionaler Bedeutung, wie:
Zusätzlich erhalten sie einen gewissen Anteil des städtischen Etats, über den sie eigenverantwortlich verfügen können. Bezirksvertretungen haben das Recht, Vorschläge an den Rat zu richten und können bei Belangen, die ihren Bezirk betreffen, angehört werden.
In der Praxis kommt es häufig zu Unstimmigkeiten zwischen den Bezirksvertretungen und dem Stadtrat. Dies betrifft oft Fragen der Zuständigkeit, ob eine Angelegenheit dem Stadtbezirk oder der Stadt insgesamt zuzuschreiben ist.
Die Einführung der Bezirksvertretungen in NRW erfolgte im Zuge einer kommunalen Neuordnung, die in den 1960er Jahren begann und 1975 abgeschlossen wurde. Durch diese Neuordnung erhielten auch eingemeindete Stadtteile die Möglichkeit, ihre eigenen Vertreter zu wählen.
Es ist wichtig, die Bezirksvertretungen von den Bezirksregierungen zu unterscheiden. Letztere sind mittlere Landesbehörden und stehen auf einer anderen administrativen Ebene.
Für die bevorstehenden Wahlen am 14. September 2025 in Nordrhein-Westfalen stellen sich die Bezirksvertretungen zur Wahl, und die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, ihre Stimme abzugeben.
Quelle: WDR
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