Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Vorher-Nachher-Werbung für Schönheitsbehandlungen.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für minimal-invasive Schönheitsbehandlungen nicht zulässig ist. Dieses Urteil betrifft insbesondere die Schönheitsklinik Aesthetify, die von den Influencern „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ betrieben wird. Die Entscheidung folgt einer Klage der Verbraucherzentrale NRW, die die Werbung als Verstoß gegen das Heilmittelgesetz angesehener hat. Das Oberlandesgericht Hamm hatte zuvor in ähnlicher Weise geurteilt und diese Position wurde nun durch den BGH bestätigt.
Aesthetify, mit Standorten unter anderem in Düsseldorf und Oer-Erkenschwick, hatte in der Vergangenheit sowohl auf der eigenen Homepage als auch in sozialen Medien mit Vorher-Nachher-Bildern für ihre Dienstleistungen geworben. Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass solche Werbung unrealistische Erwartungen wecken könne und die Risiken solcher Eingriffe nicht ausreichend dargestellt würden.
Das Heilmittelgesetz, insbesondere Paragraph 11, verbietet ausdrücklich die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für medizinisch nicht notwendige plastisch-chirurgische Eingriffe. Dazu zählen auch minimal-invasive Verfahren, bei denen Spritzen zur Verabreichung von Stoffen wie Hyaluron oder Botox verwendet werden. Der BGH stellte fest, dass auch diese Eingriffe unter die strengen Werbeverbote fallen, da sie als operative Eingriffe gelten.
Die Verbraucherzentrale und Medizinexperten warnen, dass selbst bei minimal-invasiven Eingriffen Risiken wie Schwellungen, Blaue Flecken oder sogar schwerwiegende Komplikationen wie Infektionen und allergische Reaktionen bestehen. Die Behauptung der Werbenden, solche Risiken mit Vorher-Nachher-Bildern zu relativieren, wurde als irreführend angesehen.
Nach dem Urteil äußerte sich Dominik Bettray alias „Dr. Nick“, dass die Entscheidung schade sei, da es für Patienten wichtig sei, realistische Erwartungen zu haben. Es wurde jedoch auch festgestellt, dass trotz des Urteils am Tag der Entscheidung erneut ein Vorher-Nachher-Bild auf ihrem Instagram-Account gepostet wurde, was Fragen zur Einhaltung der neuen Regelungen aufwirft.
Wie sich die Rechtslage weiterentwickeln wird und welche Maßnahmen Aesthetify künftig ergreifen wird, bleibt abzuwarten.
Quellen: WDR, dpa, Verbraucherzentrale NRW, Rheinische Post
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