Die Stadt Köln hat die Sperrstunde für den Brüsseler Platz zurückgezogen – jetzt dürfen alle Lokale wieder bis 24 Uhr ihre Terrassen öffnen.
Gute Neuigkeiten für alle Köln-Fans, die den Brüsseler Platz lieben: Die Stadt Köln hat die umstrittene Sperrstunde für die Außengastronomie offiziell zurückgezogen! Ab sofort dürfen wieder alle Restaurants und Cafés ihre Terrassen bis 24 Uhr bewirtschaften – nicht mehr nur das Café Hallmackenreuther, das sich sein Recht zuvor erfolgreich vor Gericht erkämpft hatte.1
Falls ihr den Kölner Stadttrubel kennt und euch auch für andere städtische Themen interessiert – in einem früheren Beitrag haben wir euch schon gezeigt, wie der Köln-Pass Familien mit bis zu 100 Euro Einschulungshilfe unterstützt.2 Aber zurück zum Brüsseler Platz – denn da ist jetzt richtig was passiert!
Kurz zur Vorgeschichte: Für dieses Jahr hatte die Stadt Köln allen Gastronomen am Brüsseler Platz zunächst eine Sperrstunde von 22 Uhr auferlegt. Das Café Hallmackenreuther wollte das nicht einfach so hinnehmen und klagte dagegen. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Eilantrag des Cafés statt und erlaubte ihm, seine Außenterrasse weiter bis 24 Uhr zu öffnen – während die Nachbarn weiterhin um 22 Uhr Feierabend machen mussten.1
Das führte zu kuriosen Szenen auf dem Platz. Christian Becker vom benachbarten Restaurant „Tante Kurt“ brachte es auf den Punkt: „Es kann nicht die Lösung sein, dass nun jeder einzelne Betrieb sein Recht selbst einklagen muss.“1 Und er hatte recht – jetzt zieht die Stadt die Konsequenzen.
Die Stadt Köln hat sich nach eigenen Angaben „intensiv“ mit dem Gerichtsbeschluss auseinandergesetzt und entschieden, keine Beschwerde einzulegen. Der Grund: Das Gericht hatte kritisiert, dass die beauftragten Lärmgutachten nicht zur Einschätzung der Lärmimmissionen durch die Außengastronomien herangezogen werden konnten – unter anderem, weil die Messpunkte nicht optimal gewählt worden waren.1
Die Stadt selbst räumt ein: „Im Ergebnis hätte die Stadt Köln die zum Zeitpunkt der Ermessensentscheidung vorliegenden Gutachten für diese Entscheidung laut Beschluss nicht verwenden dürfen.“1 Damit waren die Grundlagen für die strenge Sperrstunde schlichtweg nicht haltbar.
Interessant: Genau dasselbe Spielchen lief schon im Vorjahr ab. Auch damals klagte das Hallmackenreuther gegen die 22-Uhr-Sperrstunde, und auch damals landete der Fall am Ende beim Oberverwaltungsgericht Münster – das dem Gastronomen recht gab. Die Stadt reagierte damals ebenfalls und verlängerte für alle Restaurants die Öffnungszeiten bis 24 Uhr.1
Wer glaubt, damit ist alles geklärt, liegt nur halb richtig. Der Grundkonflikt am Brüsseler Platz schwelt weiter: Anwohner kämpfen seit Jahren für mehr Lärmschutz, und das Verwaltungsgericht Köln hat Ende Juli auch entschieden, dass die Stadt ein Zwangsgeld von 5.000 Euro zahlen muss – weil sie sich noch immer nicht ausreichend um den Lärmschutz kümmere. Gegen diesen Beschluss hat die Stadt allerdings Beschwerde eingelegt, sodass jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster wieder am Zug ist.1
Außerdem gilt seit dem vergangenen Jahr ein Alkoholkonsum- und Mitführverbot auf dem Platz – dieses startet täglich um 21 Uhr und endet um 6 Uhr morgens. Die Terrassen der Restaurants sind davon ausgenommen.1
Ganz einfach: Ihr könnt den Sommerabend am Brüsseler Platz jetzt wieder entspannt bis Mitternacht auf einer der Außenterrassen genießen – ganz egal, in welchem Lokal ihr sitzt. Alle Gastronomen starten wieder unter den gleichen Bedingungen. Prost auf faire Regeln! 🥂
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