Das Bundeskartellamt untersagt Amazon Preisvorgaben für Dritthändler. Amazon muss 59 Millionen Euro zahlen.
Das Bundeskartellamt hat Amazon am 5. Februar 2026 Preisvorgaben für unabhängige Händler auf dem Amazon Marketplace untersagt. Amazon muss zudem vorerst 59 Millionen Euro an die Behörde zahlen. Die Maßnahme richtet sich gegen die Praxis statisch und dynamisch festgelegter Preisobergrenzen für Drittanbieter.
Das Bundeskartellamt verbietet Amazon, für Drittanbieter auf dem „Amazon Marketplace“ Preisobergrenzen vorzugeben. Die Behörde sieht darin einen unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb zwischen Amazon und anderen Marktplatzhändlern. Preisobergrenzen seien laut Kartellamt nur in Ausnahmefällen wie Preiswucher zulässig. Amazon hält die Vorgaben für notwendig und will reagieren.
Amazon setzte auf seiner Plattform statistische Modelle ein, um dynamische, wechselnde Preisobergrenzen für Drittanbieter zu berechnen. Bei Überschreitung der Grenze wurden Produkte entweder aus dem prominenten Einkaufsfeld entfernt oder komplett vom Marketplace ausgeschlossen. Die Berechnungsparameter für diese Preisobergrenzen waren für die Händler nicht transparent. Das Kartellamt hat dieses Vorgehen jetzt untersagt und erstmals auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Gewinne aus kartellwidrigem Verhalten abzuschöpfen. Bislang fordert die Behörde 59 Millionen Euro, da Amazon an seinen Preisobergrenzen festhält.
Amazon verkauft nicht nur eigene Waren, sondern betreibt mit dem Marketplace eine zentrale Plattform für unzählige unabhängige Händler. Der Konzern steht deshalb unter einer verstärkten Wettbewerbsaufsicht, da das Kartellamt Amazon als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ einstuft. Die jetzige Entscheidung stützt sich auf eine Befragung von 2000 Online-Händlern im Herbst 2024 zu Amazons Preiskontrollen.
Die Entscheidung betrifft auch Händler und Kunden in Nordrhein-Westfalen. Viele NRW-Händler nutzen Amazon Marketplace als Absatzkanal, waren jedoch von den Preisobergrenzen betroffen. Das Verbot erhöht nun ihre Preisgestaltungsspielräume. Für die Verbraucher kann das unterschiedlich wirken: Während das Bundeskartellamt für mehr Preiswettbewerb sorgt, warnt Amazon, es könnten „nicht wettbewerbsfähige oder sogar missbräuchliche Preise“ entstehen.
Amazon hat angekündigt, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Bis zu einer endgültigen Klärung wird der Betrieb des Marketplace laut Unternehmen wie gewohnt fortgeführt. Sollte Amazon allein dazu verpflichtet werden, „nicht wettbewerbsfähige oder sogar missbräuchliche Preise“ zu bewerben, befürchtet das Unternehmen ein schlechteres Einkaufserlebnis.
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