Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Staatstrojanern in Deutschland eingeschränkt. Details zu den Entscheidungen und Reaktionen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in zwei Urteilen die Hürden für den Einsatz von Staatstrojanern erhöht, was die Überwachung von verschlüsselten Nachrichten betrifft. Diese Software wird heimlich auf den Geräten von Verdächtigen installiert, um private Kommunikation zu überwachen. Diese Maßnahme ist auch als „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) bekannt.
Der Bielefelder Verein Digitalcourage hatte 2018 und 2019 zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Einsatz dieser Technologie eingereicht, unterstützt von weiteren Klägern. Eine der Beschwerde richtete sich gegen die bundesweite Regelung, während die andere das Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen (NRW) betraf. Letzteres erlaubt den Einsatz von Staatstrojanern auch zur Prävention, jedoch nur im stark eingegrenzten Rahmen der Terrorismusbekämpfung.
Das Gericht erklärte die Regelungen des NRW-Polizeigesetzes für grundgesetzkonform, solange der Einsatz von Spähsoftware auf schwerste terroristische Straftaten beschränkt ist. Für die bundesweite Regelung jedoch setzte das Gericht strengere Grenzen. Ein Einsatz bei geringeren Vergehen, für die maximal drei Jahre Freiheitsstrafe drohen, wurde als „nicht verhältnismäßig“ erachtet und somit für nichtig erklärt.
Die Möglichkeit der verdeckten Online-Durchsuchung wird als besonders schwerwiegender Eingriff gewertet. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass der Gesetzgeber nicht ausreichend darlegen konnte, in welche Grundrechte diese Maßnahmen eingreifen. Bis eine umfassende Neuregelung getroffen wird, bleibt die bestehende Regelung in Kraft, was bedeutet, dass in der Praxis zunächst keine signifikanten Änderungen zu erwarten sind.
Padeluun, Mitbegründer von Digitalcourage, äußerte, dass die Einschränkung des Einsatzes von Staatstrojanern ein Schritt in die richtige Richtung sei und die Grundrechte stärkt. Dennoch kritisierte die politische Geschäftsführerin von Digitalcourage, Rena Tangens, dass das Gericht sich nicht verbindlich mit den grundsätzlichen Problematiken des Staatstrojanereinsatzes beschäftigt habe. Sie betonte, dass der Staat Sicherheitslücken offenhalte, um sie für Überwachungszwecke selbst zu nutzen.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sah in dem Urteil eine Bestätigung für die Polizei, im Fall einer drohenden Gefahr Grundrechtseingriffe vornehmen zu dürfen. Dies sei notwendig, um effektive Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat somit weitreichende Bedeutung für den Einsatz von Staatstrojanern und die Überwachung in Deutschland insgesamt.
Quelle: WDR
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