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Bußgeld für Wahlwerbung: Grüne müssen für Projektion am Siegestor zahlen
13. April 2026

Wahlwerbung mit Beamer: Grüne erhalten Bußgeld wegen Projektion von Robert Habeck am Siegestor München.

Wegen einer nicht genehmigten Beamer-Projektion von Robert Habeck am Münchner Siegestor sind die Grünen und eine beteiligte Werbeagentur zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Aktion fand im Januar 2025 statt und hatte bundesweite Aufmerksamkeit erregt.

Worum es geht

Im Zuge des Bundestagswahlkampfs projizierten die Grünen das Konterfei ihres Kanzlerkandidaten Robert Habeck gemeinsam mit dem Slogan „Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort“ für eine Stunde auf das Münchner Siegestor – allerdings ohne vorherige Genehmigung. Die Polizei stoppte das Vorhaben.

Die wichtigsten Fakten

Für diese Aktion hat das Kreisverwaltungsreferat München nun eine Geldbuße von insgesamt 6.948 Euro verhängt. Der größere Teil der Strafe trifft die Grünen mit über 4.000 Euro, den Rest muss die Werbeagentur übernehmen. Die offiziellen Bescheide wurden Anfang April 2026 verschickt, die Betroffenen haben die Möglichkeit, gegen das Bußgeld rechtlich vorzugehen. DER SPIEGEL

Hintergrund

Die Behörden werfen der Partei vor, Wahlwerbung außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen betrieben und denkmalschutzrechtliche Vorgaben missachtet zu haben. Die Berücksichtigung der bundesweiten Aufmerksamkeit für die Projektion war ein Faktor bei der Höhe des Bußgelds. Das Ereignis wurde nach einer Stunde von der Polizei gestoppt.

Einordnung für NRW

Der Fall zeigt, dass für politische Werbung im öffentlichen Raum strenge Regeln gelten – auch in Nordrhein-Westfalen ist eine Genehmigung für Außendarstellungen notwendig, um Bußgelder und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Einhaltung der Auflagen schützt das Kulturgut und vermeidet Konflikte mit dem Denkmalschutz.

Ausblick

Ob die Grünen und die Werbeagentur Einspruch gegen das Bußgeld einlegen, ist derzeit offen. Eine gerichtliche Überprüfung ist möglich. Der Fall betont die Bedeutung rechtskonformer Wahlwerbung und den Umgang von Parteien mit Auflagen der Kommunen.

Quellen

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