Die CDU in Mönchengladbach setzt auf Verkehrsschilder in der Wahlwerbung. Ist das rechtlich zulässig?
Zur kommenden Kommunalwahl am 14. September 2025 macht die CDU in Mönchengladbach mit ihren Wahlplakaten auf sich aufmerksam. Auf diesen sind nicht nur die Kandidaten abgebildet, sondern auch verschiedene Verkehrsschilder, wie das für Tempo-30 und Halteverbot.
Bereits seit sechs Wochen hängen die Plakate an zahlreichen Stellen in der Stadt. Insgesamt planen die Parteien, mehr als 14.000 Plakate in Mönchengladbach zu installieren, um die Wähler anzusprechen. Neben Schildern für Geschwindigkeitsbeschränkungen zeigt die CDU auch Symbolbilder, wie etwa ein Polizeiauto, um Themen wie Sicherheit anzusprechen.
Die Verwendung von Verkehrsschildern auf Wahlplakaten wirft rechtliche Fragen auf. Dies wird besonders deutlich durch einen Fall in Wassenberg, wo die AfD einige ihrer Plakate modifizieren musste, da sie das Zeichen „Ende Tempo-30-Zone“ zeigten. Ob die CDU in Mönchengladbach ähnlichen rechtlichen Herausforderungen gegenübersteht, bleibt abzuwarten.
Mit dieser Strategie möchte die Partei auf wichtige lokale Themen wie Geschwindigkeits- und Parkplatzregelungen aufmerksam machen und zugleich die Wähler zur Meinungsäußerung anregen.
Ob die Verwendung dieser Verkehrsschilder rechtlich zulässig ist, wird angesichts der Vorfälle in Wassenberg ein spannendes Thema in der politischen Diskussion werden.
Quelle: Rheinische Post Online
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