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Dortmund untersagt AfD-Empfang mit Björn Höcke im Rathaus
22. Februar 2026

Dortmund verbietet der AfD mit Björn Höcke den Neujahrsempfang im Rathaus. Hintergründe, Fakten und aktuelle Proteste.

Die Stadt Dortmund hat den für Sonntag geplanten Neujahrsempfang der AfD-Ratsfraktion mit Gastredner Björn Höcke im Rathaus verboten. Oberbürgermeister Alexander Kalouti begründete dies mit dem Schutz des Rathauses als zentralem Ort der Demokratie.

Worum es geht

Laut Mitteilung der Stadt Dortmund sei der geplante Neujahrsempfang der AfD-Ratsfraktion im Rathaus „für nicht zulässig erklärt“ worden. Grund dafür ist die geplante Rede des thüringischen AfD-Landeschefs Björn Höcke. Die Stadt sieht im Auftritt von Höcke eine Transformation der Veranstaltung zu einer Parteiveranstaltung, was im Rathaus generell nicht zugelassen ist. (DER SPIEGEL)

Die wichtigsten Fakten

Oberbürgermeister Kalouti (CDU) teilte mit, dass durch die Einladung von Höcke „der Charakter eines Neujahrsempfangs einer Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nicht mehr gegeben“ sei. Die AfD dagegen argumentiert, dass die Einladung eines externen Redners am Charakter der Veranstaltung nichts ändere. Die Partei kündigte juristische Schritte gegen das Verbot an. (DER SPIEGEL)

Hintergrund

Zuvor hatte die Stadt Dortmund betont, dass jede Ratsfraktion grundsätzlich das gleiche Recht habe, das Rathaus für ihre Veranstaltungen zu nutzen. Die Stadtverwaltung begründete das Verbot jedoch damit, das Rathaus als demokratischen Raum zu schützen, da eine Parteiveranstaltung dort nicht erlaubt sei. (evangelisch.de)

Einordnung für NRW

In Nordrhein-Westfalen sorgt das Thema für Aufsehen. Parteien, Gewerkschaften und Initiativen hatten im Vorfeld Proteste gegen die Veranstaltung angekündigt. Für Sonntagabend war eine Demonstration vor dem Rathaus Dortmund geplant. (STERN.de)

Ausblick

Die AfD NRW prüft rechtliche Schritte gegen das ausgesprochene Verbot. Eine Entscheidung der Gerichte steht laut Quellen noch aus. Weiterhin ist mit Protesten vor dem Rathaus zu rechnen. Wie das Verfahren um die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten ausgeht, bleibt abzuwarten.

Quellen

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