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Düsseldorf: Theodor-Heuss-Brücke ab Februar für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt
22. Januar 2026

Düsseldorf: Theodor-Heuss-Brücke ab Februar für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt – alle Fakten.

Neue Gewichtsbeschränkung auf der Theodor-Heuss-Brücke in Düsseldorf

Ab Februar 2026 ist die Überfahrt auf der Theodor-Heuss-Brücke in Düsseldorf für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen untersagt. Betroffen sind Lkw, große Wohnmobile, Transporter – und auch Busse. Die Maßnahme ist laut Stadt zwingend notwendig, um die Verkehrssicherheit sowie die fragile Bausubstanz des Bauwerks zu schützen. Ddorf-Aktuell

Worum es geht

Die marode Theodor-Heuss-Brücke ist durch die neue Regelung ab dem 1. Februar 2026 für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt. Bis zum geplanten Neubau ist eine umfangreiche Sanierung geplant. Gleichzeitig besteht an anderen Düsseldorfer Rheinbrücken wie der Josef-Kardinal-Frings-Brücke (Südbrücke) und der Fleher Brücke bereits ein eingeschränkter Betrieb für schwere Fahrzeuge.

Die wichtigsten Fakten

Seit 1957 in Betrieb, zeigte sich die Substanz der Theodor-Heuss-Brücke in den vergangenen Jahren zunehmend geschwächt. Die Stadt hatte bereits 2019 Fahrzeuge über 30 Tonnen ausgeschlossen. Dennoch hielten sich viele Lkw nicht an das Verbot, wie Messungen des „Weigh-In-Motion“-Systems zeigten. Teilweise wurden sogar Fahrzeuge über 44 Tonnen über die Brücke gesteuert. Ein 40-Tonner belastet das Bauwerk laut Messungen wie 60.000 Pkw.

Hintergrund

Die neue Gewichtsbeschränkung ist eine Reaktion auf den fortschreitenden Substanzverlust. Durch die massive Überlastung stieg das Risiko einer Totalsperrung. Die Stadt will mit der Maßnahme den Zeitraum bis zum Neubau überbrücken und eine weitere Degeneration verhindern. Verstöße gegen das Verbot sollen künftig konsequenter verfolgt werden.

Ausblick und Sanierungsmaßnahmen

Im Sommer 2026 starten Sicherungs- und Sanierungsarbeiten: Im Fokus stehen die sogenannten Kragarme der Brücke, über die Geh- und Radwege verlaufen. Bis Anfang 2029 sollen rund 37 Millionen Euro investiert werden. Während der Bauarbeiten bleibt die Brücke stets einspurig befahrbar und das Tempolimit wird auf 30 Stundenkilometer begrenzt.

Einordnung für NRW

Das Problem maroder Brücken betrifft in NRW viele Rheinquerungen. Auch die Josef-Kardinal-Frings-Brücke ist für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gesperrt und die Fleher Brücke nur noch eingeschränkt nutzbar. Das unterstreicht die Dringlichkeit langfristiger Brückensanierungen und -neubauten.

Quellen

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