Nach dem Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen klären wir Haftung, Versicherungsschutz und mögliche Klagen betroffener Kunden.
Am 9. Januar 2026 drangen Unbekannte über eine Tiefgarage in die Sparkassenfiliale Buer in Gelsenkirchen ein und knackten rund 95 % der über 3.000 Schließfächer. Seither stehen Haftungsfragen und Versicherungsschutz im Fokus. Wir fassen den aktuellen Stand für Betroffene und Interessierte zusammen.
Die Täter verschafften sich laut ersten Ermittlungen über den Tiefgaragenzugang Zutritt zur Filiale und brachen fast alle Schließfächer auf. Dabei deformierten sie Türen und Schlösser, bevor sie mit unbekannter Beute flohen (Verbraucherzentrale).
Rund 95 % der über 3.000 Schließfächer in der Sparkassenfiliale Buer wurden aufgebrochen (Verbraucherzentrale).
Der Standardversicherungsschutz beläuft sich pro Schließfach auf maximal 10.300 € (Capital).
Erste Betroffene haben sich bereits anwaltlich beraten lassen und prüfen Klagen gegen die Sparkasse (VersicherungsJournal).
Die Sparkasse informiert alle Schließfachinhaber derzeit schriftlich über das weitere Vorgehen und mögliche Entschädigungen (Sparkasse Gelsenkirchen).
Schließfächer gelten rechtlich als Mietverträge. Die Bank haftet nur bei eigenem Verschulden, etwa wenn sie vertraglich zugesicherte Sicherheitsvorkehrungen nicht erfüllt hat. Kunden sollten Ihren Wertsachen-Schutz daher über eine Hausrat- oder spezielle Schließfachversicherung hinaus prüfen (Verbraucherzentrale).
Der Coup in Gelsenkirchen löst auch in anderen Städten Nordrhein-Westfalens Diskussionen um Schließfachsicherheit und Versicherungsschutz aus. Banken bieten meist nur begrenzte Standardpolicen an, Verbraucher müssen für teure Werte oft zusätzlich vorsorgen.
Ob die Sparkasse in Regress genommen wird und wie hoch die tatsächliche Beute war, bleibt abzuwarten. Die Schadensregulierung und mögliche Gerichtsverfahren könnten sich über Monate hinziehen.
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