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Einbruch Sparkasse Gelsenkirchen: 95% der Schließfächer geknackt
7. Januar 2026

Einbruch Sparkasse Gelsenkirchen: Täter knackten 95% der Schließfächer – Ermittlungen und Kundeninfos im Überblick.

Am 06.01.2026 wurde die Filiale Buer der Sparkasse Gelsenkirchen Ziel eines schweren Einbruchs. Kriminelle verschafften sich über die Tiefgarage Zugang und knackten rund 95 Prozent der über 3.000 Kunden-Schließfächer. Der Schaden könnte sich laut Handelsblatt in einem dreistelligen Millionenbereich bewegen.

Die Sparkasse informiert betroffene Schließfachinhaber derzeit schriftlich und berät zu Haftungs- und Versicherungsfragen.

Worum es geht

In der Nacht zum 06.01.2026 gelangten Einbrecher über die Tiefgarage der Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen-Buer in den Tresorraum und brachen nach Polizeiangaben etwa 95 Prozent der mehr als 3.000 Kunden-Schließfächer auf (Verbraucherzentrale NRW, Sparkasse Gelsenkirchen).

Die wichtigsten Fakten

• Mehr als 3.000 Kunden-Schließfächer betroffen.
• Rund 95 % der Fächer aufgebrochen (Verbraucherzentrale NRW).
• Zugriff über ungesicherte Tiefgaragenzufahrt.
• Schadenshöhe laut Handelsblatt im dreistelligen Millionenbereich.
• Täter weiter auf der Flucht; Razzia in möglichen Fluchtstützpunkten (FOCUS).

Hintergrund

Die Einbrecher nutzten offenbar eine Sicherheitslücke in der Tiefgaragenzufahrt, um in den Tresorraum vorzudringen. Dort öffneten sie systematisch die meisten der über 3.000 Schließfächer und entwendeten Wertgegenstände verschiedener Kunden (Verbraucherzentrale NRW).

Einordnung für NRW

Der Vorfall gehört zu den bislang größten Filialeinbrüchen in Nordrhein-Westfalen. Kunden aus dem Ruhrgebiet stehen nun vor Fragen zu Schadensersatz und Versicherungsschutz. Die Verbraucherzentrale bietet konkrete Beratung zu möglichen Ansprüchen aus Mietvertrag und Hausratversicherung.

Ausblick

Die Polizei setzt die Fahndung fort und wertet Spuren in den sichergestellten Räumen aus. Die Sparkasse versendet Informationsschreiben an alle Betroffenen und prüft individuelle Entschädigungsanträge. Ob und in welchem Umfang Versicherungen haften, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen der Kunden ab (Verbraucherzentrale NRW).

Quellen

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