NRW setzt elektronische Fußfesseln bei häuslicher Gewalt ein. Neue Gesetze stärken den Opferschutz.
Nordrhein-Westfalen setzt seit diesem Jahr verstärkt auf elektronische Fußfesseln zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Das Land nutzt dabei sowohl präventive als auch gerichtlich angeordnete Überwachungsmaßnahmen. Ein aktueller Gesetzentwurf aus NRW wurde im Oktober 2025 vom Bundesrat beschlossen und soll den Schutz weiter verbessern.
Nach Angaben des NRW-Justizministeriums nutzen die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen seit April 2025 die elektronische Fußfessel zum Schutz von Gewaltopfern. Damit folgt NRW den Bundesländern Sachsen und Hessen. Die Maßnahme wird sowohl präventiv durch die Polizei als auch durch Familiengerichte eingesetzt.
Im Oktober 2025 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen für besseren Schutz vor häuslicher Gewalt. Der Entwurf sieht vor, dass Haft und elektronische Fußfessel gezielt eingesetzt werden können. Laut dem Bundesratsdokument kann die Polizei bei gegenwärtiger Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Das Sicherheitspaket I ermöglicht in NRW einen Gewahrsam von bis zu 14 Tagen mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um weitere 14 Tage. Nach der Jahresbilanz erfolgten 15 Ingewahrsamnahmen wegen häuslicher Gewalt. Die elektronische Fußfessel wird laut Innenministerium NRW als Ausnahmevorschrift für Extremfälle eingesetzt.
Auf Bundesebene plant das Bundesministerium eine Reform des Gewaltschutzgesetzes. Familiengerichte sollen Gewalttäter in Hochrisikofällen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Die Frauenhauskoordinierung bewertet den Gesetzentwurf kritisch und betont die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzkonzepts.
Für Nordrhein-Westfalen bedeutet die elektronische Fußfessel einen wichtigen Baustein im Opferschutz. Die Landesregierung setzt dabei auf eine Kombination aus Überwachung und Täterarbeit. Die Maßnahmen werden gemeinsam mit der Frauenunterstützung entwickelt und sollen präventiv wirken.
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